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Bedroht die Digitalisierung die Sicherheitsbranche?

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 16. April 2022

Wie alle Branchen, so ist auch das Sicherheitsgewerbe nicht von der Digitalisierung verschont geblieben. Allerdings hat sich die Sicherheitsbranche bis heute als sehr widerstandsfähig gegenüber der digitalen Transformation erwiesen und ist nur in einigen wenigen Bereichen von deren Auswirkungen betroffen. Am erfolgreichsten hat sich das der Bereich der personalintensiven Bewachungsdienstleistungen gegenüber der Automatisierung und der Rationalisierung behaupten können.

Die Digitalisierung – der neue Arbeitsmarkttrend

In den letzten Jahrzehnten hat die Digitalisierung auch in der Arbeits- und Berufswelt Einzug gehalten und hier zu tiefgreifenden Veränderungen geführt.

Die Auswirkungen sind in allen Branchen immer dieselben. Die Digitalisierung ermöglicht eine  Automatisierung, Standardisierung, Optimierung und Rationalisierung von Arbeitsabläufen und Unternehmensprozessen. Dies ermöglicht eine Verbesserung der Produktivität und Effizienz bei gleichzeitiger Senkung des Produktionsaufwands und Einsparung der Betriebs-, Personal- und Produktionskosten. Dies wiederum führt zu einem erheblichen Personalabbau.

Die digitale Transformation hat auf dem modernen Arbeitsmarkt zu einer höheren Dynamik und einer stärkeren Unsicherheit geführt. Sie hat viele alte, traditionelle Berufsbilder verdrängt und hat viele neue, innovative Berufsprofile geschaffen.

Die Digitalisierung in der Sicherheitsbranche

Die Digitalisierung hat auch keinen Bogen um die Sicherheitsbranche gemacht. Von dem technischen Fortschritt haben vor allem personalarme, sehr technologieintensive Bereiche wie elektronische Sicherheitssysteme und Überwachungs- und Alarmanlagen für den Feuer-, Unfall-, Katastrophen- und Einbruchsschutz profitiert. 

Ein Bereich, der sich jedoch als sehr robust und widerstandsfähig gegenüber der Digitalisierung erwiesen hat, ist das traditionelle Kerngeschäft des Sicherheitsgewerbes: nämlich komplexe und personalintensive Bewachungsdienstleistungen direkt vor Ort wie der Werkschutz, der Objektschutz und der Personenschutz. Hier steht – allem Zeitgeist zum Trotze - nach wie vor ein gut ausgebildetes und hochqualifiziertes Sicherheitspersonal mit seiner Professionalität, seiner Effektivität, seiner Expertise, seiner Zuverlässigkeit und seinem gesunden Urteilsvermögen im Mittelpunkt. Der Faktor Mensch ist auch weiterhin der Garant für beste Sicherheitsdienstleistungen und durch nichts zu ersetzen. Ganz im Gegenteil. Personalintensive Bewachungsdienstleistungen boomen wie selten zuvor und erfreuen sich heute aufgrund eines ständig steigenden privaten und öffentlichen Sicherheitsbedürfnisses einer immer höheren Nachfrage.

Und auch heute noch ist die Sachkundeprüfung nach 34a Gewerbeordnung (GewO) die beste und meistgenutzte Möglichkeit für den erfolgreichen Berufseinstieg in der Sicherheitsbranche. Deswegen sind Vorbereitungskurse auf die Sachkundeprüfung nach 34a Gewerbeordnung (GewO) auch nach wie vor auch ein fester Bestandteil des umfangreichen Aus- und Weiterbildungsprogramms von vielen privaten und öffentlichen Bildungsträgern. Berufliche Neu- und Quereinsteiger können bis heute bei vielen privaten und öffentlichen Aus- und Weiterbildungsinstituten in diesen Kursen die erforderlichen theoretischen, juristischen und praktischen Grundlagen für eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe erwerben und sich dadurch neue berufliche Perspektiven eröffnen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Ausbildungsinhalte der Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) und über die Berufs- und Karrierechancen mit dem 34a-Schein  in der Sicherheitsbranche.

Die Sachkundeprüfung nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Die Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) ist eine allgemeinbildende Qualifikation  und kann entweder einzeln oder in Verbindung mit einer beruflichen Weiterqualifizierung in der Sicherheitsbranche abgeschlossen werden. Sie ist schon seit dem Jahre 1996 als  Mindestqualifikation für eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe gesetzlich vorgeschrieben. Sie überprüft die hierfür erforderlichen fachlichen Grundanforderungen und persönlichen Charaktereigenschaften.

Die Sachkundeprüfung nach 34a Gewerbeordnung (GewO) umfasst eine Vielzahl an theoretischen, juristischen und praktischen Wissensinhalten im Bereich Bewachung und Sicherheit. Diese Themenbereiche sind in §4 der Bewachungsverordnung (BewachV) gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören u.a. das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Gewerberecht, das Datenschutzrecht und das Bürgerliches Gesetzbuch. Weitere Themengebiete sind das Strafrecht, das Strafverfahrensrecht, die Unfallverhütungsvorschriften und die Grundlagen der Sicherheitstechnik. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden durch die Themenbereiche Umgang mit Waffen, Verhalten in besonderen Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken und Umgang mit Menschen abgedeckt. Beim letzterem Aspekt liegt ein wichtiger Ausbildungsschwerpunkt auf der Vermittlung einer interkulturellen Kompetenz.

Prüfungsverfahren und -gebühren

Die Prüfung wird bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie umfasst einen mündlichen und einen schriftlichen Teil von 120 Minuten bzw. 15 Minuten Länge. Als schriftlicher Prüfungstermin ist bundesweit einheitlich jeder dritte Donnerstag im Monat festgelegt. Die schriftliche Prüfung umfasst insgesamt 72 Fragen und gilt als bestanden, wenn sie mit mindestens 50 von insgesamt 100 Punkten bewertet wurde. Der Anmeldeschluss für die Prüfung ist vier Wochen vor jedem schriftlichen Prüfungstermin. Erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung, die normalerweise am darauffolgenden Mittwoch oder Donnerstag stattfindet. Die Sachkundeprüfung wird mit einem staatlich anerkannten Abschluss, dem sogenannten „34a-Schein“, absolviert. Dieser ist dauerhaft gültig.

Die Prüfungsgebühren werden von jeder IHK selber festgelegt und können variieren. Normalerweise liegen diese zwischen 150 Euro und 200 Euro. Bei Nichtbestehen der Prüfung fallen für die Wiederholung der schriftlichen bzw. des mündlichen Prüfung weitere Prüfungsgebühren von 70 Euro bzw. 80  Euro an. Die Vorbereitungskurse werden entweder in Teilzeit oder in Vollzeit mit einer Dauer von 60 bis 380 Stunden durchgeführt. Je nach Bildungsträger belaufen sich die Gebühren für die Vorbereitungskurse in Teilzeit auf ca. 700 Euro und für die Vorbereitungskurse in Vollzeit auf ca. 2500 Euro. Die Teilnahmevoraussetzungen an der Sachkundeprüfung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, Straffreiheit und die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Eine finanzielle Förderung des 34a-Scheins ist mit dem Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent  möglich. Es besteht die Möglichkeit einer anteiligen oder kompletten Übernahme der Vorbereitungskurs- und/oder der Prüfungsgebühren durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Job- und Karrierechancen mit dem 34a-Schein in der Sicherheitsbranche

Der erfolgreiche Abschluss der Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) berechtigt Absolventen entweder zur Arbeit als selbstständiger Unternehmer in der Sicherheitsbranche oder als Angestellter einer Sicherheitsfirma. Der 34a-Schein ermöglicht Berufseinsteigern den Einsatz in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen.

Dazu gehören u.a. die Arbeit als Türsteher in Diskotheken und Geschäften und als Detektiv in Kaufhäusern sowie die Bewachung von Konzerten, Fußballspielen, Aufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften. Weitere Tätigkeiten sind Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, U- und S-Bahnen, Flughäfen, Krankenhäusern, Universitäten, Schulen, Kongresshallen, Gerichten, Sportanlagen und Parkanlagen.

Formale und persönliche Anforderungen für die Arbeit in Sicherheitsgewerbe

Geeignete Bewerber müssen für eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe eine Reihe von unterschiedlichen formalen und persönlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören u.a. ein Mindestalter von 18 Jahren, die Vorlage einer einwandfreien Schufa-Auskunft, gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, der Nachweis eines Schul-, Lehr- oder Ausbildungsabschlusses und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge.

Außerdem darf ein geeigneter Bewerber nicht Mitglied in einer verfassungswidrigen Partei sein und auch keine Suchterkrankungen wie Drogen-, Alkohol- oder Arzneimittelabhängigkeit haben. Weitere wünschenswerte persönliche Charaktereigenschaften sind u.a. eine gute Teamfähigkeit, eine hohe Verlässlichkeit, Serviceorientierung und ein höfliches und gepflegtes Auftreten haben.