Bimmel-Bingo kostet den Sender 75.000 Euro
Veröffentlicht am 24. Mai 2012
Wie das Medienmagazin dwdl berichtet, wurde ProSieben wegen Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, Verletzung des Persönlichkeitsrechts und nächtlicher Ruhestörung zur Strafzahlung von 75.000 Euro verdonnert.
...forderte die MABB [Medienanstalt Brandenburg-Berlin, Anm. d. Red.] die Herausgabe der mit der Sendung erzielten Werbeeinnahmen. Weil ProSieben sich allerdings weigerte, Zahlen zu nennen, wurden Einnahmen in Höhe von 75.000 Euro geschätzt und deren Abführung an die Medienanstalt verlangt. Nachdem ProSieben in erster Instanz Erfolg hatte, setzte sich im Berufungsverfahren die MABB durch. Die eingelegte Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat damit dem Bimmel-Bingo-Streit ein Ende gesetzt und die Möglichkeiten der Landesmedienanstalten, gegen Programme vorzugehen, gestärkt, wie dwdl weiter berichtet:
Dass die Medienhüter in Deutschland allzu häufig mit stumpfen Waffen kämpfen und häufig kaum mehr als mit erhobenem Zeigefinger tadeln können, ist hinlänglich bekannt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Position der Landesmedienanstalten mit seinem jüngsten Urteil nun aber immerhin wieder etwas gestärkt. mehr...
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass 75.000 Euro für ProSieben wahrscheinlich das ist, was unsereins dem armen Sitar-Spieler in der Fußgängerzone hinwirft. Trotzdem setzt diese Strafe ein Zeichen. Auf die Idee, hart arbeitende Leute nachts aus dem Bett zu klingeln und sich dann zu freuen, wenn sie ungehalten reagieren, ist auch eine Idee, auf die nur Stefan Raab kommen kann. Wer wie er aber fünf Semester Rechtswissenschaften studiert hat, sollte die juristischen Folgen abschätzen können.