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Zeitwert von Küchengeräten - wichtige Hinweise

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 15. September 2020

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Geht es um die Einrichtung der eigenen vier Wände, verschlingt die Küche mit Sicherheit einen sehr großen Anteil des Budgets. Geschirrspüler, Kühlschrank, Dunstabzüge und andere Installationen sind in keinster Weise günstig und machen oft gar einen signifikanten Anteil des gesamten Küchenpreises aus. Aufgrund dessen ist es völlig normal, dass sich aus diesem Zusammenhang finanzielle Fragen ergeben. Beim Umzug oder der Renovierung müssen oft neue Geräte her - zu welchem Preis die bisher genutzte Ausstattung weiterverkauft werden können, ist oft nicht ganz so einfach.

Ein schneller Wertverlust ist vorprogrammiert

Geht es um den Zeitwert von Küchengeräten, verhält es sich oft ähnlich tückisch wie im Zusammenhang mit Autos. Das erste Drücken aufs Gaspedal wirkt sich ähnlich gravierend aus wie das bloße Auspacken der neuen Einrichtungsgegenstände. Das einmalige Einschalten des Herdes macht einen Weiterverkauf um den Einkaufspreis praktisch unmöglich. In diesem Zusammenhang ist nicht nur die Nutzung entscheidend. Unabhängig von der eingesetzten Häufigkeit tritt im ersten Jahr des Besitzes ein drastischer Abfall des Wertes ein. Im Laufe der Zeit bewirken jede vergangenen 12 Monate eine zusätzliche Verminderung des Wiederverkaufswertes.

Die Konfigurationen des Geräts sind entscheidend

Um den Restwert von genutzten Küchengeräten zu bestimmen, ist grundsätzlich keine pauschale Aussage möglich. Sowohl die Art der Geräte als auch deren individuelle Spezifikationen spielen eine Rolle. Beispielsweise wird die Lebensdauer eines einfachen Kühlschranks wesentlich anders bewertet als bei einem mit integriertem Gefrierfach. Ist der eigene Backofen zusätzlich mit einer Mikrowelle ausgestattet, müssen ebenfalls andere Maßstäbe angesetzt werden. Nichtsdestotrotz kann hier allerdings von einem durchschnittlichen Mittelwert von sieben Jahren Gebrauch gemacht werden.

Die Bestimmung der Lebensdauer

Die jeweils individuelle Lebensdauer der elektrischen Küchenausstattung ist entscheidend, wenn der tatsächliche Wiederverkaufswert bestimmt werden soll. Im Falle von Kühlschränken wird ab Zeitpunkt des Kaufes oft von einem Wert zwischen 10 und 15 Jahren ausgegangen. Allerdings ist bis zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs der eigene Umgang besonders zu beachten. Wie oft die Geräte zum Einsatz kommen, wie sorgfältig die Instandhaltung erfolgt aber auch die allgemeine Qualität der Utensilien sind wichtige Aspekte, die mit dem Faktor Zeit Hand in Hand gehen.

Den tatsächlichen Wertverlust berechnen

Trotz dieser verschiedenen Aspekte ist es möglich, mithilfe einer im Versicherungswesen anerkannten Rechnungsmethode einen tatsächlichen Restwert zu bestimmen. Um vor der Renovierung oder dem Umzug noch marktgerechte Angebote erstellen zu können, muss von einem jährlichen Verlust von 25 % ausgegangen werden. Die Verringerung des Wertes erfolgt dabei degressiv - der Abzug erfolgt basierend auf der neuen Berechnung zum Jahresende. Dies bedeutet, dass ein Abfall auf 75 % im ersten Jahr einem Wert von 56 % im zweiten Jahr entspricht. Nach fünf Jahren kann 24 % des Einkaufspreises für das jeweilige Gerät verlangt werden.

Zusätzliche Abweichungen berücksichtigen

Die zuvor angesprochenen Werte sind unter den Voraussetzungen eines funktionstüchtigen Gerätes anzuwenden. Ist das betroffene Utensil beispielsweise mit einem Herstellungsfehler behaftet, verändern sich die Grundlagen für die Verhandlung aufs Neue. Auch in Zusammenhang mit Ausstellungsmodellen sollte Vorsicht angewendet werden. Da in jenen Fällen oft einige Funktionen eingeschränkt sein können, muss auch hier von veränderten Rahmenbedingungen ausgegangen werden.