Rendite der Lebensversicherung steigern – jetzt Police widerrufen!
Veröffentlicht am 9. Mai 2022
Durch die Niedrigzinspolitik der EZB und die Kostenentwicklung der letzten Jahre sind klassische kapitalbildende Lebensversicherungen mittlerweile echte Geldfresser. Denn die Policen kosten laufend Verwaltungsgebühren, bringen auf der anderen Seite aber kaum Gewinn. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie anhand der jährlichen Wertestandsmitteilung Ihrem Geld beim Schrumpfen zusehen. Wir zeigen, wie Sie die Police schnellstmöglich mit Gewinn loswerden!
Die Kündigung: Der teuerste Weg
Auch wenn die Kündigung der Lebensversicherung die Möglichkeit ist, die den meisten Kunden als erstes in den Sinn kommt, handelt es sich bei ihr um den teuersten Weg, die Police aufzulösen. Denn bei der Kündigung endet der Vertrag zu den Konditionen des Versicherers nachträglich. Damit verbunden sind meist hohe Kosten, die eine eventuell erzielte Rendite ganz oder zumindest teilweise wieder zunichte machen.
Denn bei der Kündigung wird der Rückkaufswert gezahlt, der sich nach dieser Formel berechnet (§ 169 Abs.1 und 3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG):
Auszahlungsbetrag = Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale bzw. Kündigungsgebühr
Das folgende Beispiel macht etwas deutlicher, wie teuer die Kündigung werden kann:
Sie haben 10.000 Euro in Ihre Versicherung eingezahlt, der Versicherer hat 900 Euro an Überschüssen und Zinsen gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten betragen 3.000 Euro, der Stornoabzug 1.000 Euro. Als Rückkaufswert erhalten Sie 6.900 Euro überwiesen und machen einen Verlust von 3.100 Euro!
Obwohl Sie eigentlich einen Gewinn von 900 Euro erzielt haben, wird durch die hohen Kosten daraus ein Verlust von über 3.000 Euro. Ähnlich sieht es auch bei höheren Vertragsvermögen aus, da sich sowohl die Abschlusskosten als auch die Stornogebühren üblicherweise nach dem zu erreichenden Vertragsguthaben richten. Je mehr Sie einzahlen, desto höher werden auch die Gebühren.
Daher raten wir Ihnen dringend von der vorschnellen Kündigung Ihrer Lebensversicherung ab, da es hier fast immer zu einem Verlustgeschäft kommt.
Der Widerruf: Ihr sprichwörtliches Ass im Ärmel
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. So regelt es § 8 Abs.2 VVG – und auch der BGH hat diese Rechtsauffassung unter anderem mit einem Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt, dem Lebensversicherung BGH Urteil. Verstößt der Versicherer gegen die zwingenden Formvorgaben bei der Widerrufsbelehrung, haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Betroffen sind überwiegend Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Schätzungsweise existieren rund 100 Millionen Policen, in deren Verträgen die Versicherer Widerrufsbelehrungen abgedruckt haben, die nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Damit wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt.
Gegenüber der Kündigung hat der Widerruf diverse Vorteile, die im oben genannten Beispiel zu einer um 3.600 Euro höheren Auszahlung führen würden:
Der Versicherer ist verpflichtet, die tatsächlich erzielte Rendite auszuzahlen, selbst wenn dieser über dem Garantiezins liegt
Der Abzug von Abschluss- oder Stornokosten ist verboten, der Versicherer darf lediglich die laufenden Verwaltungsgebühren und einen Anteil für eventuelle Risikobausteine abziehen
Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam
Im Schnitt erhalten Kunden, die Ihre Lebensversicherung widerrufen, rund 150 Prozent der eingezahlten Prämien bzw. mehrere tausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt.
Wie widerrufe ich meine Renten- oder Lebensversicherung?
Anbieter wie das Online-Verbraucherportal helpcheck stellen Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich für Sie auf den Prüfstand. Kooperierende Anwälte suchen nach einer Widerrufsmöglichkeit und berechnen die voraussichtliche Auszahlung, die Sie bei einem Widerruf erhalten würden. Sofern gewünscht, macht helpcheck die Forderung im Anschluss gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend und zieht notfalls auch vor Gericht, wenn der Versicherer den Anspruch bestreitet. Ein Honorar fällt nur dann an, wenn tatsächlich eine höhere Auszahlung mit einem Widerruf erzielt werden konnte.