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Lebensversicherung BGH Urteil: Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 29. Januar 2024

Mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof eine maßgebende Entscheidung zum Widerruf von Versicherungsverträgen getroffen. Lebensversicherungen, so das BGH Urteil, können mitunter Jahre und Jahrzehnte nach ihrem Abschluss vollständig rückabgewickelt werden. Dieser „ewige Widerruf“ ist eine echte Chance, denn er verspricht eine deutlich höhere Auszahlung als die vergleichbare Kündigung!

Was steckt hinter dem Lebensversicherung BGH Urteil aus 2014?

In seinem Lebensversicherung BGH-Urteil hat das oberste Bundesgericht zu den Voraussetzungen des „ewigen Widerrufes“ von Versicherungsverträgen Stellung genommen. Die Klägerseite war der Auffassung, die vom Versicherer genutzte Widerrufsbelehrung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Gleichzeitig sei eine wirksame Belehrung aber Voraussetzung für den Beginn und damit auch das Ende der einmonatigen Widerrufsfrist.

Damit habe die Widerrufsfrist im vorliegenden Fall weder begonnen noch konnte sie rechtzeitig enden. Eine Vorschrift im Versicherungsrecht (§ 12 Absatz 3 VVG), nach der eine unwirksame Widerrufsbelehrung maximal zu einer einjährigen Widerrufsfrist führt, wurde bereits zuvor vom EuGH für rechtswidrig und nichtig erklärt.

Hieraus resultierte das aus dem Lebensversicherung BGH Urteil aus 2014 hervorgegangene „ewige Widerrufsrecht“. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat, haben ein zeitlich unbefristetes Recht, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Das gilt auch bei fehlender oder nicht zugestellter Widerrufsbelehrung.

Eine solche Belehrung ist beispielsweise in folgenden Fällen unwirksam:

 -Fehlender Fettdruck: Die Widerrufsbelehrung ist nicht gut sichtbar und deutlich hervorgehoben, sondern „verschwindet“ im Fließtext

 -Unvollständigkeit: In der Belehrung fehlen bestimmte Hinweise, etwa auf den Beginn oder das Ende der Frist, die Form des Widerrufs oder die Rechtsfolgen desselben

 -Rechtliche Fehler: In der Widerrufsbelehrung sind rechtliche Fehler vorhanden, etwa eine falsche Angabe zum Beginn der einmonatigen Widerrufsfrist

Sind Sie betroffen, sollten Sie Ihren Vertrag auf Grundlage des Lebensversicherungs-BGH-Urteils aus 2014 rechtlich prüfen lassen. Möglicherweise besteht auch in Ihrem Fall die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“ der Police.

Kündigung vs. Widerruf: Warum das Lebensversicherung BGH Urteil ein echter „Joker“ ist!

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie vom Versicherer nur den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Er berechnet sich aus allen Einzahlungen, Zinsen, Überschüssen und Vertragskosten. Im Ergebnis machen die meisten Kunden mit der Kündigung einen deutlichen Verlust, weil die Abzüge höher als die bis zum Rückkauf erzielten Überschüsse und Zinsen sind. Von einer Kündigung ist daher – vor allem vor dem Hintergrund des Lebensversicherung BGH Urteils – abzuraten!

Entscheiden Sie sich hingegen für den Widerruf, fallen viele Nachteile weg. Der Versicherer

 -muss das Vertragsvermögen, also die Summe aus Beiträgen und Zinsen, in voller Höhe auszahlen.

 -ist gegebenenfalls zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, weil er Ihre Beiträge zu Unrecht – basierend auf einem nicht mehr wirksamen Vertrag – einbehalten hat.

 -darf keine Abschlusskosten, keine Verwaltungsgebühren und auch keine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) zum Abzug bringen.

Viele Kunden, die ihre Lebensversicherung auf Grundlage des BGH-Urteils widerrufen, erhalten so eine wesentlich höhere Auszahlung als bei einer Kündigung. In vielen Fällen können Sie mit mehreren tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert der Police rechnen. Der Widerruf ist damit eine echte Chance, die es zu nutzen gilt!

Widerruf der Lebensversicherung jetzt rechtlich prüfen lassen!

Nutzen auch Sie die Chancen, die sich aus dem Lebensversicherung BGH Urteil von 2014 ergeben. Vor allem betroffen sind Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Denn hier haben die Versicherer auf das sogenannte Policenmodell gesetzt, das aber in vielen Fällen mit einer unwirksamen oder sogar fehlenden Belehrung über das Widerrufsrecht verbunden war. Betroffen sind Schätzungen zufolge über 100 Millionen Policen im gesamten Bundesgebiet.

Lassen Sie sich für den Widerruf Ihrer Lebensversicherung anwaltlich beraten. Eine kompetente Partnerin oder ein kompetenter Partner führt sie durch die einzelnen Schritte. Anschließend folgt die Vertretung vor Gericht, denn Versicherungsgesellschaften zahlen Ihren Anspruch typischerweise nicht sofort aus.