Vertagt: NSU-Prozess wegen Befangenheitsantrag unterbrochen

von Portrait von Steffen Kutzner Steffen Kutzner
Veröffentlicht am 7. Mai 2013

Wenn man sich die Medienberichte so durchliest, erinnert es ein wenig an Hannah Arendts Aussage zum Eichmann-Prozess 1961 - von der Banalität des Bösen sprach sie damals, von Schreibtischtätern. Eine Schreibtischtäterin, so Beate Z. denn überhaupt eine (Mit-)Täterin ist, war die 38-Jährige nicht. Angeklagt ist sie wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, fünfzehn Banküberfällen, schwerer Brandstiftung durch Bombenanschläge und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es ist Deutschlands erster Nazi-Terror-Prozess seit über zehn Jahren. Und nachdem er sich durch die Verlosung für die Plätze im Gerichtssaal schon unnötig in die Länge zog, und den Prozess um drei Wochen verzögerte, geht es nun zäh weiter - zwei der Verteidiger haben nach mehreren Verzögerungsmanövern einen Befangenheitsantrag gegen drei der Richter gestellt. Der Prozess wird bis zum Entscheid über den Antrag unterbrochen - weiter geht es erst am 14. Mai. Alle angesetzten Verhandlungstage sind bis dahin ausgesetzt.

Den Befangenheitsantrag begründete der Verteidiger damit, dass Götzl in seiner Anordnung festhalte, dass die Anwälte körperlich durchsucht werden, die Sitzungsvertreter des Generalbundesanwaltes sowie Polizei- und Justizbeamte jedoch nicht. Der Richter argumentierte, dass die Verteidiger von Dritten erpresst werden könnten, Waffen oder Sprengsätze in den Gerichtssaal zu schmuggeln.

Der Befangenheitsantrag des zweiten Verteidigers begründet sich auf der Tatsache, dass der Umbau des Gerichtssaals schon bekannt gegeben worden war, bevor überhaupt klar war, dass die Anklage zugelassen wird.

Die Zermürbetaktik greift vor allem die Opfer und Hinterbliebenen an, die extra für den Prozess nach München gereist sind. Neben Beate Z., die bisher zu den Vorwürfen geschwiegen hat, stehen vier weitere mutmaßliche Helfer des NSU vor Gericht. Z. droht eine lebenslange Haftstrafe. Sie soll den NSU, den Nationalsozialistischen Untergrund mit einigen Bekannten gegründet haben. Bis zum Urteil wird es aber noch dauern: Schon jetzt sind 80 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess endet frühestens im Januar 2014.