Bayer klagt gegen Rundfunkgebühr

von Portrait von Steffen Kutzner Steffen Kutzner
Veröffentlicht am 15. August 2012

Ab 2013 ist die GEZ mit ihren vor den Haustüren herumlungernden Geldeintreibern Geschichte. Alle Bundesländern haben dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Und natürlich wollen viele nicht pauschal bezahlen. Denn auch wer auf informativer Ebene mittelalterlich lebt, muss dann Gebühren zahlen, selbst wenn man weder einen Fernseher, noch ein Mobiltelefon, noch ein Radio, noch einen PC hat. Wer dagegen von allem fünf Stück hat, bezahlt genauso viel. Jetzt hat sich ein einsamer Kläger aus Bayern erbarmt und hofft, dass die Länder die Rundfunkgebühr gar nicht erheben dürfen, berichtet dwdl:

Aus Sicht des Klägers komme die neue Rundfunkgebühr einer Steuer gleich, da der Allgemeinheit Geldleistungen auferlegt würden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhalte. Die Bundesländer seien zum Erlass einer solchen Steuer aber gar nicht befugt. Darüber hinaus werden Datenschutzmängel kritisiert. mehr...

Der Kläger ist ein Jurist aus Passau und sicherlich spricht er vielen Bürgern aus der Seele, die schon die herkömmliche GEZ als ungerecht empfanden, wenn er sagt, dass der Bürger keine Gegenleistung erhalte. Alle Gegner der GEZ sagen schließlich, sie beanspruchen weder ARD noch ZDF und hören auch kein Deutschlandradio. Zu altbacken ist das Programm, zu grau, zu verstaubt. „Rentner-Fernsehen“, schimpfen es die Gegner. Der Bildungsauftrag werde ohnehin nicht erfüllt, unabhängig sind ARD und ZDF höchstens von liberalem Klientel und überhaupt kann man sich nicht mit den unangekündigt klingelnden GEZ-Spitzeln anfreunden, die dem Otto-Normalbürger im Wohnzimmer und sonstwo herumschnüffeln wollen. 18 Euro im Monat für irgendwelche königlichen Hochzeiten und Talkshows, die keiner sieht? Dass der Staat angeblich plant, statt eines sinnvollen Kompromisses, einfach den Arm noch länger zu machen und die pauschale Gebühr direkt vom Gehalt abzuziehen, ist Wasser auf die Mühlen derer, die nicht zahlen wollen. Allerdings erscheint eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte unwahrscheinlich. Alternativ wird wohl eher die Einzugsermächtigung Pflicht werden. Verblüffend ist eigentlich nur, dass sich bisher so wenig Gegenwehr gezeigt hat. Die paar Unterschriftenaktionen, die es bisher gab, haben alle keine bahnbrechende Beteiligung erhalten. Stattdessen murrt der Deutsche inzwischen leise im Kämmerchen. Und der Jurist aus Passau bemängelt ja auch nur, dass die Länder die „Steuer“ gar nicht erheben dürfen. Das Land dürfte aber. Aufgehalten wird die Haushaltspauschale also sicher nicht.