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Ist die Nutzung von CBD bald nicht mehr legal?

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 9. November 2020

Seit kurzem existiert ein Plan der EU-Kommission, CBD künftig als Betäubungsmittel einzustufen. Cannabis stünde zwar im UN-Einheitsübereinkommen bezüglich Suchtstoffe, vonseiten der WHO wurde allerdings eine Neueinstufung empfohlen. Die EU-Kommission hält allerdings trotz schlagender Argumente an ihrer Linie fest.

Die Argumentation der EU Kommission

Der Grund für die geplante Einstufung als Betäubungsmittel geht laut Mitgliedern der Vereinigung auf das Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen zurück. Die Europäische Kommission vertritt seit jüngstem den Standpunkt, dass das aus den Blüten bzw. Fruchtständen der Hanfpflanze gewonnene CBD als Suchtstoff betrachtet werden sollte. Das Übereinkommen, welches bereits auf das Jahr 1961 zurückgeht, kategorisiert Extrakte und Tinkturen von CBD seitdem als Suchtstoff, mit oder ohne die Zugabe des psychosomatischen Stoffes THC. Eine Ausnahme stellt laut Kommission synthetisches CBD dar, da es nicht direkt mithilfe der Cannabispflanze erzeugt wird.

Die EU scheint hier einer sehr klaren Linie zu folgen. Hier beruft man sich in etwa auf den Präsidenten des Internationalen Drogen Kontrollgremiums (INCB), der den industriellen Zweck der Herstellung von CBD infrage stellt. Der Anbau von Hanf sowie die darauffolgende Gewinnung von CBD müsse daher überwacht werden und eine Neueinstufung als Betäubungsmittel sei notwendig.

Ansuchen auf Neueinstufungen wurden bislang ignoriert

Um den Umgang mit CBD zu erleichtern, wurden von der Weltgesundheitsorganisation bereits im Jahr 2019 entsprechende Schritte eingeleitet. “Es wurde vorgeschlagen CBD aus Anhang 4 des Übereinkommens von 1961 zu streichen. Hier sind die am strengsten zu kontrollierenden Suchtstoffe aufgelistet, die nur unter strenger staatlicher Kontrolle zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken eingesetzt werden”, heißt es aus einem Bericht des Fachmagazins TheCBDScouts. Der Grund dafür sei, dass heute wichtige Erkenntnisse aus Studien und Forschungen hier nicht berücksichtigt werden. Da die Risiken von CBD und THC die aktuelle Einstufung nicht rechtfertigen, gab die WHO bereits sechs Empfehlungen zur Neuklassifizierung ab.

Die Suchtkommission der Vereinten Nationen lässt sich jedoch mit einem endgültigen Urteil Zeit. Nachdem Empfehlungen zuvor gänzlich ignoriert wurden, ist eine nun bereits festgelegte Abstimmung bereits zweimal verschoben worden. Die Entscheidung über eine mögliche Neueinstufung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Da der Zuspruch für die Argumente der WHO jedoch bisher wenig Anklang gefunden haben, sieht es für Anbauer und Endverbraucher eher weniger gut aus.

Konsequenzen auf mehrere Bereiche konzentriert

Würde eine Einstufung von CBD als Betäubungsmittel tatsächlich vonstattengehen, würde dies eine schlagartige Einschränkung der Produktverfügbarkeit bewirken. Die Substanz wäre dann ausschließlich in synthetischer Form erlaubt, wodurch es deutlich schwieriger wäre, CBD als Mittel gegen Depressionen, Schmerzen und andere Beschwerden auf dem Markt zu bekommen. Ein weiterer Anbau hätte auch für die Bauern rechtliche Konsequenzen. Somit stehen tausende Arbeitsplätze in der europäischen Hanfindustrie auf der Kippe.

Die Expertise, um synthetisches CBD mit ähnlich hoher Sicherheit wie die natürliche Variante zu produzieren, gelingt bislang nur wenigen Pharmaunternehmen. Eine Produktion dieser Art verursacht gegenwärtig auch deutlich mehr Kosten, die der Endverbraucher zu spüren bekommen würde.