Wegen Datendrosselung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

von Portrait von Steffen Kutzner Steffen Kutzner
Veröffentlicht am 7. Mai 2013

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Datendrosselungsklausel der Telekom, die seit dem 2. Mai 2013 ein Volumenmaximum von 75 GB pro Monat in ihre Verträge schreibt, scharf kritisiert und abgemahnt. Es sei unangemessen, einen Vertrag als Flatrate zu verkaufen, dann aber bei Überschreitung einer Volumengrenze die Übertragungsgeschwindigkeit um über 99 % zu reduzieren. Auch das Thema der Netzneutralität ist in der Abmahnung verankert. Der Verbraucherzentralenvorstand von NRW, Klaus Müller, wird in einer Pressemitteilung zitiert:

"Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen. Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."

Die Telekom hat bis zum 16. Mai Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben, die zusichert, dass die entsprechende Klausel aus den Verträgen gestrichen wird. Kommt die Telekom der Abmahnung nicht nach, müssen die Gerichte entscheiden.