Urteil gegen die Tagesschau App
Veröffentlicht am 28. September 2012
Nicht öffentlich-rechtliche Verlage, darunter die FAZ, SZ, die WAZ-Mediengruppe und die Axel Springer AG (BILD, WELT), haben gegen eine Version der Tagesschau-App von 2011 geklagt. Das Kölner Landgericht gab dem Klage nun statt, da die App-Version vom 15. Juni 2011 ein "nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot" beinhalte, wie es in WELT heißt. Dies verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da das bereitgestellte, breitgefächerte Angebot der App unzulässig für eine öffentlich-rechtlichen Anstalt sei. Die App stünde damit in der direkten Konkurrenz zu den Zeitungen und Zeitschriften.
Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet wird auf Grund der Konkurrenzsituation von den Klägern nicht begrüßt. Gebührenzahler sollen aus Sicht der nicht öffentlich-rechtlichen Verlage keinesfalls für einen Ersatz der vorhandenen Zeitungen und Zeitschriften zahlen - denn die genannte Version der Tagesschau-App wird eben wie ein solcher Ersatz gesehen. Die App als solche wurde jedoch nicht verboten. Trotzdem hemmt die Entscheidung die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Inhalte im Internet zu Gunsten der privaten Wettbewerber, wie SPIEGEL schlussfolgert.
Außergerichtliche, medienpolitische Gespräche und eine mögliche Einigung zwischen öffentlich-rechtlichen und nicht öffentlich-rechtlichen Anbietern steht noch aus. Befürworter von breit gefächerten, öffentlich-rechtlichen Angeboten im Internet sprechen sich dafür aus, die Diversität der Meinungen und die Vielfalt der Medien solle gefördert und bewahrt werden - zudem sollen ihrer Meinung nach die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine Nachteile in der zeitgemäßen Verbreitung ihrer Inhalte im Internet verbuchen. Aus dem aktuellen Rundfunkstaatsvertrag gehen andere Ergebnisse hervor, wie man aus dem Urteil des Kölner Landesgerichtes zur Tagesschau-App ersehen kann.