Urteil zur Google Autocomplete Funktion: Mehr Macht den Persönlichkeitsrechten

von Portrait von
Veröffentlicht am 15. Mai 2013

Eine Niederlage für Google – der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass die umstrittene Autocomplete-Funktion des Suchmaschinen-Riesen teilweise rechtswidrig sei. Zumindest muss Google demnach Wortkombinationen aus der automatischen Vervollständigung streichen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wie im Falle von Bettina Wulff. Tippte man den Namen der ehemaligen First Lady ein, ergänzte Goggle die Stichworte "Escort" oder "Prostitution".

Ein Unternehmen hatte Google verklagt, da es sich in seinem Persönlichkeitsrecht und seinem geschäftlichen Ansehen verletzt gefühlt hatte, schreibt die Süddeutsche. Das Urteil des BGH könnten nun auch Auswirkungen auf die Klage von Bettina Wulff gegen den Konzern haben.

Bei der Autocomplete-Funktion von Google reicht ein einziger Buchstabe aus, um die Suchmaschine in Gang zu setzen. Während der User den Begriff eintippt, laufen im Hintergrund Prozesse, die zu möglichen Suchergebnissen führen. So soll der Nutzer möglichst schnell das finden, was er sucht.

So praktisch die automatische Vervollständigung auch erscheint, sie kann auch für ziemlichen Ärger sorgen, denn die weiteren Vorschläge basieren nicht nur auf Fakten, sondern vor allem auch auf Gerüchte.