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Verbrauchertipps zur Autoversicherung - zentrale Faktoren im Überblick

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 11. Januar 2022

Ohne Kfz-Versicherung kommt kein Fahrzeugführer im Straßenverkehr aus. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung ein Muss ist, lässt sich der Versicherungsschutz mit Teil- und Vollkasko ergänzen. Welche Versicherung für welchen Bedarf ideal ist und worauf bei den Policen generell geachtet werden sollte, nachfolgend thematisiert.

Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne sie dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug sowohl auf deutschen als auch europäischen Straßen nicht nutzen. Die Versicherung schützt Versicherte vor den Kosten, die Dritten beispielsweise bei einem Unfall entstehen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind damit nicht versichert. Hierfür ist eine zusätzliche Kaskoversicherung erforderlich. Die Teilkasko zahlt unter anderem bei Brand, Diebstahl, Wildschaden oder Glasbruch. Die Vollkasko erweitert diesen Versicherungsschutz für das Fahrzeug des Versicherten um Schäden, die dieser selbst verschuldet sowie Unkosten durch Vandalismus. Die Kfz-Vollkasko-Versicherung lohnt sich immer dann, wenn es sich um Neufahrzeuge oder wertvolle Gebrauchte handelt. Bei Autos, die älter als fünf Jahre alt sind, ist die Vollkasko häufig nicht mehr rentabel. Dennoch ist ein Preisvergleich ratsam, da der Unterschied teilweise geringfügig ist, sodass die Vollversicherung auch über die genannte Zeitspanne hinaus empfehlenswert sein kann.

Wichtig beim Versicherungsvergleich: Die jährliche Fahrleistung

Beim Vergleich der Angebote zur Kfz-Versicherung sollte die jährliche Fahrleistung – also die jährlich gefahrenen Kilometer ­– als Kriterium einbezogen werden. Viele Versicherungen greifen bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge auf Kilometerstaffeln zurück. Je mehr Kilometer der Versicherte mit seinem Auto pro Jahr zurücklegt, desto höher wird er eingestuft und je teurer wird der Versicherungsschutz, weil das potenzielle Unfallrisiko mit der Fahrleistung steigt. Wenigfahrer werden dabei oft besonders benachteiligt. Für sie können Policen mit kilometergenauer Abrechnung eine günstige Alternative sein. Als besonders preiswert gilt dahingehend die Autoversicherung des digitalen Versicherers Friday. Bei der monatlich kündbaren Kfz-Versicherung zahlen Versicherte nur für die Kilometer, die sie tatsächlich gefahren sind. Durch die vollständige digitale Abwicklung hat das Unternehmen den Verwaltungsaufwand minimiert, um die Kosten für Verbraucher zu senken.

Beim Tarifvergleich im Internet mit Vergleichsportalen sollten mehrere Plattformen genutzt werden. Der Grund: Die meisten Anbieter listen nicht alle Tarife, sodass einige attraktive Angebote unentdeckt bleiben. Wie der NDR in einem Ratgeber zur Autoversicherung erklärt, kommt erschwerend hinzu: „Einige Anbieter erhalten eine Provision, wenn die Versicherung über ihre Seite abgeschlossen wird.“ Die ergänzende Recherche über eine Suchmaschine kann deshalb sinnvoll sein, um einen möglichst objektiven Eindruck zu gewinnen.

 Deckungssummen kritisch prüfen

Ein entscheidendes Merkmal der Kfz-Versicherung ist die Deckungssumme. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflicht in Höhe von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden sind nicht ausreichend. Empfehlenswert ist eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro, weil die Schmerzensgeldzahlungen stark gestiegen sind.

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Häufig schließen Versicherungen die Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit aus. Beurteilt der Versicherer das Verhalten als grob fahrlässig, zahlt er die Schäden nicht. Ein Vertragsbestandteil, der für Autofahrer teuer werden kann. Je nach Auslegung der Versicherungsgesellschaft könnte bereits die Ablenkung durch das schreiende Kind im Fahrzeug als grobe Fahrlässigkeit gelten. Besser sind deshalb Versicherer, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten und dies vertraglich ausschließen.

Wann kann man seine Kfz-Versicherung kündigen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Kfz-Versicherungen jährlich kündbar. Aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist ist der Stichtag für die fristgerechte Kündigung meistens der 30. November. Von einem Sonderkündigungsrecht können Versicherte Gebrauch machen, wenn

- die Versicherung ihre Beiträge erhöht,

- der Versicherte einen Schaden meldet sowie

- bei Verkauf oder Abmeldung des versicherten Fahrzeugs.

Was ist Rabattschutz bei einer Kfz-Versicherung?

Ist im Versicherungsvertrag ein sogenannter Rabattschutz vereinbart, zieht eine Schadensmeldung im darauffolgenden Jahr keine negative Veränderung bei der Schadenfreiheitsklasse nach sich. Letztere nimmt wiederum Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt und damit auf die Beiträge – je länger kein Schaden gemeldet wird, desto höher der Rabatt. Vorsicht geboten, ist dahingehend bei einem Versicherungswechsel: Dem neuen Versicherer wird lediglich der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten bestätigt, den der Fahrer ohne den Rabattschutz erreicht hat. Beim Nachversicherer kann es anschließend zu einer Rückstufung kommen.