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Muss ich Krypto Gewinne versteuern?

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 10. Januar 2022

Kryptowährungen setzen sich immer weiter durch. Viele Menschen sind heute mit den Grundlagen der digitalen Währungen vertraut oder haben sich im letzten Jahr damit auseinandergesetzt. Viele meiner Bekannten und Freunde investieren mittlerweile in digitale Währungen, da auch dieses Jahr keine weiteren positiven Veränderungen im klassischen Geldanlegermarkt verspricht. Vor allem der Boom im Jahr 2021, durch den eine beachtliche Anzahl an Menschen durch den starken Kursanstieg Geld verdienen konnte, hat für Schlagzeilen und viele neue Anleger gesorgt.

Blockchain-Entwicklung

Der Bereich Blockchain entwickelt sich ständig weiter. Ein Beispiel ist die Blockchain-Entwicklung speziell für Banken, denn die Technologie erfordert für Banken das Überprüfen eigener Geschäftsmodelle. Viele Bank schaffen eigene Plattformen

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über die mit einer zeitgemäßen papierlosen Abwicklung das Vereinbaren der Liefer- und Zahlungsinformationen und Hinterlegen in „Smart Contracts“ möglich ist. Die Entwicklungen im Markt werden automatisiert verfolgt und die entsprechenden Transaktionen vollautomatisch durchgeführt. Anbieter wie Bitcoin up bieten die entsprechende Handelssoftware.

Muss ich meine Gewinne versteuern ?

Steuerberater im Bereich Bitcoin und anderen Kryptwährungen sind immer mehr gefragt. Oft fehlt traditionellen Steuerberatern das nötige Wissen über Bitcoins und Co. und es ist daher am besten, die Steuererklärung von einem Experten in diesem Bereich anfertigen zu lassen. Grundsätzlich gibt aber, werden etwa Bitcoins innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft, handelt es sich dabei um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied. Die gute Nachricht ist aber auch: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn beziehungsweise erhöhen den Verlust. Und wenn trotzdem noch ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt eine Freigrenze von 600 Euro.