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Lohnfortzahlungsbetrug durch die Detektei Lentz aufgedeckt

von Portrait von Redaktion Stadtmagazin Redaktion Stadtmagazin
Veröffentlicht am 12. Oktober 2023

Erkrankte Mitarbeiter stellen Arbeitgeber vor eine große Herausforderung. Denn trotz fehlender Leistung muss eine Lohnfortzahlung gewährleistet werden. Zudem müssen die täglichen Aufgaben auf andere Mitarbeiter abgewälzt werden, wodurch wiederum die allgemeine Belastung steigt. Besonders ärgerlich ist es, wenn Mitarbeiter gar nicht erkrankt sind und die Krankmeldung nur als Vorwand nutzen. Wirtschaftsdetekteien gehen der Vermutung hierbei schnell auf den Grund.

Warum lohnt sich Lohnfortzahlungsbetrug für Arbeitnehmer?

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist für einige Mitarbeiter durchaus eine spannende Sache. Ein Fehltag wegen angeblicher Kopfschmerzen oder vorgegaukelte Bauchschmerzen gegenüber dem Arbeitgeber bringen nämlich zusätzliche Urlaubstage. Wer den Arbeitgeber bereits am Vorabend über die angebliche Krankheit informiert, kann am nächsten Morgen beruhigt ausschlafen. Für immer mehr Angestellte ist der Lohnfortzahlungsbetrug gängige Praxis. Denn am Ende des Monats wird trotz Fehltagen das volle Gehalt überwiesen. Dass Arbeitgeber und die Kollegen dadurch in Bredouille kommen können, wird meist nicht bedacht oder schlichtweg ignoriert. Für Unternehmen ergeben sich dadurch hohe Kosten. In Deutschland liegen die Kosten für Lohnfortzahlung bei Krankheit jährlich bei über 30 Milliarden Euro. Vermuten Arbeitgeber einen Lohnfortzahlungsbetrug, ist also schnelles Handeln gefragt. Die Detektei Nürnberg hilft dabei, die nötigen Beweise zu sammeln. Denn im Falle eines Lohnfortzahlungsbetrugs ist der Arbeitgeber stets in der Beweispflicht. Meldet sich ein Mitarbeiter mit Kopfschmerzen krank, besucht dann aber ein Konzert oder trifft Freunde in einem Café, kann dies bereits Grund genug für den Einbehalt des Lohns und eine fristlose Kündigung sein. Vorgetäuschte Krankheitstage werden aber auch gerne dazu genutzt, um Renovierungsarbeiten durchzuführen, bereits früher in den Urlaub zu reisen oder sich gar bei einem anderen Arbeitgeber vorzustellen.

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Lohnfortzahlungsbetrug kann schwerwiegende Folgen haben.
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Nicht jede Krankheit erfordert Bettruhe

Von vielen Unternehmen wird fälschlicherweise angenommen, dass Arbeitnehmer nach einer Krankmeldung die eigenen vier Wände nicht verlassen dürfen. Dies ist grundsätzlich aber nicht korrekt. Arztbesuche, der Einkauf im Supermarkt oder der Besuch in der Apotheke sind beispielsweise in jedem Fall erlaubt. Auch Spaziergänge und gar Urlaubsreisen dürfen nach einer Krankmeldung gemacht werden. Vor allem bei psychischen Erkrankungen geht es darum, sich persönlich eine Auszeit zu nehmen und das geistige Wohlbefinden in Einklang zu bringen. Ein Besuch am Meer oder ein Waldspaziergang können dazu beitragen. Auch bei Verletzungen ist meist keine strikte Bettruhe notwendig. Hier gilt: Es darf an Aktivitäten teilgenommen werden, welche die Genesung nicht hinauszögern oder die Verletzung verschlimmern können. Mit einem gebrochenen Arm in den Skiurlaub zu fahren, ist also keine gute Idee. Auch, wenn man beim Shoppen in der Innenstadt von Kollegen erwischt wird, haben Arbeitnehmer schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht.

Indizien für einen Lohnfortzahlungsbetrug

Im Regelfall werden Unternehmen ihren Mitarbeitern Glauben schenken, wenn diese sich krankmelden. Dennoch kommen immer wieder Zweifel auf, die sich dann auch häufig als berechtigt herausstellen. Die durchschnittliche Fehlzeit durch Krankheit liegt in Deutschland bei etwa 6 %. Zeigen sich bereits in den ersten Monaten nach Arbeitsantritt deutlich höhere Fehlzeiten, kann dies durchaus auf einen Lohnfortzahlungsbetrug hindeuten. Natürlich ist es auch möglich, dass Mitarbeiter eine Krankheit vortäuschen und trotzdem innerhalb der Norm liegen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ausschließlich, aber regelmäßig an Brückentagen krankgemacht wird. Unternehmen sollten auch dann hellhörig werden, wenn sich eine oder mehrere Indizien aus der folgenden Auflistung mehren:

- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von verschiedenen Ärzten

- vermehrte Krankmeldung vor, während oder nach dem Urlaub

- häufige kurze Krankenstände, die nicht unter Attest-Pflicht fallen

- regelmäßige Krankheit am Montag oder Freitag

- Die Detektei als erster Ansprechpartner

Besteht der Verdacht auf einen Lohnfortzahlungsbetrug, müssen Unternehmen diesen nachweisen können. Erst dann sind eine fristlose Entlassung sowie eine Rückforderung der Lohnfortzahlung möglich. Auf eigene Faust zu recherchieren ist oft unmöglich und kann zudem für eine gedrückte Stimmung im Unternehmen sorgen. Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter tatsächlich erkrankt ist, kommt es häufig zu einem dauerhaften Vertrauensbruch. Selbst innerhalb eines Teams oder der ganzen Belegschaft kann die Stimmung kippen, wenn eigene Ermittlungen rund um Lohnfortzahlungsbetrug letzten Endes ins Leere laufen. Eine Detektei hingegen arbeitet diskret. Durch geschultes Personal liegt zudem relativ rasch ein Ergebnis vor. Dabei wird von einer professionellen Detektei auch die Einhaltung der DSGVO gesichert. Denn der Datenschutz ist durchaus ein heikles Thema, wenn Unternehmen ihre Angestellten durchleuchten. Besteht der konkrete Verdacht auf eine Straftat, dürfen entsprechende Daten jedoch weitergegeben werden. Natürlich geht es auch um die Beweislast. Detektive sind darin geschult, stichfeste Beweise zu sammeln, die vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.

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Unternehmen sind in der Beweispflicht, wenn es um vorgetäuschte Krankheitstage geht.
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Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Die vorgetäuschten Magen-Darm-Beschwerden oder eine simulierte schwere Erkältung sind keinesfalls ein Kavaliersdelikt und bringen für Arbeitgeber hohe Kosten sowie einen Personalausfall mit sich. Wird ein Lohnfortzahlungsbetrug entlarvt, haben Unternehmen verschiedene rechtliche Möglichkeiten. In jedem Fall besteht das Recht, den Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Die normalerweise vorgesehene Kündigungsfrist muss dann nicht eingehalten werden. Auch ein weiterer Lohnanspruch besteht nicht. Wurde ein ärztliches Attest vorgelegt, kann zudem Strafanzeige erstattet werden. In einem solchen Fall handelt es sich nämlich um den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Meist wird eine hohe Geldstrafe fällig. Im Extremfall ist sogar ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr möglich. Zudem müssen Arbeitnehmer die Detektivkosten an das Unternehmen rückerstatten, wenn die Detektei ein gravierendes Fehlverhalten während der Krankheitstage nachweisen konnte.