Das Tattoo-Verbot bei Soldaten wurde wieder aufgehoben

von Portrait von Diogenis Panagiotidis Diogenis Panagiotidis
Veröffentlicht am 29. Dezember 2014

Die Bundeswehr bietet für viele Schulabgänger eine Zukunft. Sie bietet den Neueinsteigern ein gutes monatliches Gehalt und mit einem Abitur auch ein Studium. Krankenversicherungskosten und viele weitere Kosten werden ebenso übernommen. Dafür kann man jedoch mit seinem Leben zahlen. Diese Entscheidung muss jeder für sich selber fällen. Eine Entscheidung, die ein Soldat das letzte Jahr lang nicht alleine fällen konnte, war, ob körpereigene Tätowierungen öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Egal ob Totenschädel, Rosen oder einfach nur die Namen der Liebsten. Nichts durfte ans Tageslicht. Es war schlicht und ergreifend verboten.

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Das soll nun jedoch endlich ein Ende haben. Tätowierungen dürfen wieder während des Dienstes gezeigt werden. Das wird auf spiegel.de durch ein vorliegendes Bundeswehrschreiben bestätigt.

Im Schreiben wird jedoch deutlich hervorgehoben, dass das Verbot auch weiterhin bei öffentlichen Veranstaltungen und "bundeswehrfremder Medienbegleitung" vorgesehen ist. Dennoch ist die Bundeswehr mit einem Ende des Verbots in allen anderen Dienstbereichen, den Wünschen vieler Soldaten nachgegangen. Was langrfristig jedoch keine Änderung mit sich bringt, ist das Zeigen von Schmuck und Piercings an bestimmten Körperstellen.

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