Urteil im Sexy-Cora-Prozess: Bewährung für Anästhesistin
Veröffentlicht am 6. Februar 2013
Die Narkoseärztin, die die Operation des Pornostars Carolin Wosnitza, besser bekannt als Sexy Cora, überwachte, wurde zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 56-Jährige Anästhesistin habe bei der Operation am 11. Januar 2011 in der Hamburger Alsterklinik grob fahrlässig gehandelt und so den Herzstillstand und den späteren Tod der 23-Jährigen mitverursacht. Allerdings seien die Fehler teilweise auch auf Mängel bei der Krankenhausverwaltung zurückzuführen - die Operationsräume seien schlecht ausgestattet und das Personal auf ein Minimum reduziert. Auch die persönliche Reue und das Geständnis der Ärztin milderten das Urteil.
Es war bereits die fünfte Brustvergrößerung des Pornostars. Sexy Cora wollte sich die Brust von 70 F auf 70 G vergrößern lassen. Offenbar hatte die Ärztin den Alarmton des Gerätes ausgeschaltet, das die Vitalfunktionen während der Operation überprüft. Dass die Beatmungsmaske der Patientin verrutscht war, bemerkte eine zeitlang niemand. Erst als die - stark gebräunte - Patientin sehr blass geworden war, ist der Fehler aufgefallen. Wie es zu dem Herzstillstand kommen konnte, war der Anästhesistin unklar. Sie meint, die Beatmung wäre korrekt gewesen und untermauert ihre These damit, dass bei falscher Beatmung der Alarmton des Beatmungsgerätes angesprungen wäre - dieser sei eingeschaltet gewesen. Seit dem Vorfall arbeitet sie nicht mehr als Ärztin - sie hat einen Rentenantrag gestellt. Dem vom Kläger, dem Ehemann von Sexy Cora, angestrebten Urteil auf lebenslanges Berufsverbot wurde nicht entsprochen. Er bezichtigte die Ärztin der Lüge: Sie habe den Alarmton des Beatmungsgerätes absichtlich abgeschalten.