Vermieter filmte unwissende Frauen in eigener Wohnung

von Portrait von
Veröffentlicht am 3. Juli 2014

In Landau an der Isar wurde ein Vermieter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 57-Jährige vermietete sechs Wohnungen ausschließlich an Frauen, um diese ohne ihr Wissen mit Mini-Kameras zu filmen. Durch Zufall fand ein interessierter Mieter die Kameras. Stutzig wurde dieser, als der Mann ihm die Wohnung verweigerte, aber dessen Freundin anbot.

Es erinnert ein bisschen an den Filmklassiker „Das Fenster zum Hof“ von Alfred Hitchcock aus dem Jahr 1945: Der Fotojournalist Jeff ist nach einem Unfall an einen Rollstuhl gefesselt und beginnt aus seinem Fenster die Geschehnisse im Hof des Wohnblocks zu beobachten. Aus dem Zeitvertreib wird irgendwann eine Obsession. Doch dieser Fall ist real: Der Vermieter beobachtete die Frauen nicht nur, er filmte sie ohne ihr Wissen in den eigenen vier Wänden.

In allen sechs Wohnungen des Mannes wurden Mini-Kameras gefunden. In der Küche, im Schlafzimmer, sogar im Badezimmer filmte er seine Mieterinnen (Wochenblatt). In Keller hatte er sich einen kleinen Regieraum eingerichtet, in dem er die Filme zusammenschnitt und auf VHS Kassetten speicherte. Über Jahre hinweg filmte der 57- Jährige seine Mieterinnen. Insgesamt vermietete er sechs möblierte Wohnung. Ein Mietinteressent wurde skeptisch, da der Mann nur an Frauen vermietete. Auch ihm machte er klar, dass er die Wohnung nicht bekommen würde. Doch an die Freundin des Interessenten würde er vermieten. Der junge Mann guckte sich die Wohnung darauf hin genauer an und entdeckte eine Kamera an einer Deckenlampe. Er rief die Polizei, die daraufhin die Wohnungen durchsuchte und 24 Kameras fand.

Die Opfer des Mannes wurden teilweise in Situationen gefilmt, die „so persönlich sind, dass sie nie jemand hätte sehen dürfen“ wie eine 21- Jährige der Bild gegenüber mitteilte. Die Studentin lebte sechs Monate in der Wohnung. Eine 29- Jährige begab sich in psychologische Behandlung.
Der Verurteilte bedauert laut Bild die Tat aber möchte sich vor Gericht aber nicht dazu äußern. Das Landgericht in Landau befand ihn in 48 Fällen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs für schuldig. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er seinen Opfern eine Entschädigung von insgesamt 12.00 Euro zahlen und 15.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden.