Fluggäste am Check-In - (c) Arzu Alev-Kayvani | stadtmagazin.com © Arzu Alev-Kayvani | stadtmagazin.com

Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einer Verspätung?

von Portrait von Arzu A. Kayvani Arzu A. Kayvani
Veröffentlicht am 5. November 2018

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Endlich ist er da, der langersehnte Urlaub – doch dann das: Ihr Flug hat Verspätung und Sie kennen Ihre Fluggastrechte nicht. Erst Stunden später kommen Sie an Ihrem geplanten Reiseziel an. Ein Szenario, dass sich wohl keiner wünscht! Denn dies bedeutet Stress, lange Wartezeit und möglicherweise auch zusätzliche Kosten. Das so hinnehmen, muss allerdings keiner! Denn bei Verspätung haben Fluggäste in den meisten Fällen ein Recht auf Entschädigung. Welches Gesetz dafür die Grundlage bildet, hängt ganz davon ab, wo Start- und Zielflughafen liegen.

 

EU-Verordnung EG261

Das wichtigste Gesetz, das Sie auf jeden Fall kennen sollte, ist die EU-Verordnung EG261. Denn dieses betrifft alle Flüge die innerhalb der EU starten sowie darüber hinaus auch alle Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, die in der EU landen. Weitere Voraussetzungen für Entschädigung nach dieser Verordnung sind, dass das Reiseziel mehr als 3 Stunden später als geplant erreicht wurde, die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich sein, beispielsweise wegen einer technischen Störung oder erkrankten Personals und rechtzeitig nicht später als 45 Minuten vor Abflug eingecheckt wurde.

 

Sind diese Bedingungen erfüllt, gibt es Entschädigungen in folgenden Höhen:

 

Flüge innerhalb der EU bis 1500 Kilometer: Ab 3 Stunden Verspätung bekommen Sie hier 250 Euro. Auch wenn die Verspätung höher war bzw. Sie nie angekommen sind, gibt es den gleichen Entschädigungswert.

Flüge innerhalb der EU über 1500 Kilometer: Dabeil gibt es schon 400 Euro. Die Höhe der Verspätung ist auch hier irrelevant, sie muss nur mehr als 3 Stunden betragen.

Flüge mit Start- oder Endziel außerhalb der EU und zwischen 1500 und 3500 Kilometer Länge: Auch hier bekommen Sie ab 3 Stunden Verspätung bis zum Niemals-Ankommen eine Entschädigung von 400 Euro.

Flüge mit Start- oder Endziel außerhalb der EU über 3500 Kilometer: In diesem Fall gibt es bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden 300 Euro. Ab 4 Stunden Verspätung haben Sie ein Recht auf 600 Entschädigung.

 

US-Gesetze

Für alle Flüge, die von einem US-Flughafen starten oder landen, gelten die Fluggastrechte der USA. Diese sind leider nicht so umfassend, wie internationale, vor allem die europäischen Fluggastrechte. Bei Inlandsflügen innerhalb der Vereinigten Staaten haben

Sie deshalb keinen Entschädigungsanspruch. Vor allem bei Nichtbeförderung oder Problemen mit der Gepäckbeförderung können Sie sich aber auf Unterstützung durch die US-Gesetze verlassen.

 

Ausnahmen

Egal welches Gesetz Grundlage ist: Bei Verspätung aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden. Dazu werden unter anderem Blitzeinschläge, sehr widrige Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter bzw. Fluglotsen, Sabotageakte, politische Unruhen oder Terroranschläge gezählt.

 

So machen Sie Ihre Entschädigung geltend

Um Ihr Geld zurück zu bekommen, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie tatsächlich einen Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung habt. Seiten, wie Airhelp, die auf das Durchsetzen von Fluggästerechten bei Flugverspätung spezialisierte sind, können Ihnen dies bei Eingabe eurer Flugnummer in 2 Minuten mitteilen. Haben Sie ein Recht auf Entschädigung können Sie dies zusammen mit einem solchen Unternehmen. Dazu müssen Sie dem Unternehmen nur alle Dokumente, die mit dem Flug in Verbindung stehen und während des Fluges gesammeltes Beweismaterial, weitergeben und alles weitere wird für Sie geregelt.