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Krimi um den Europa-Führerschein-Tourismus

von Portrait von
Veröffentlicht am 30. Juni 2020

Viele Bundesbürger versuchen nach Alkohol am Steuer die Medizinisch-Psychologische Prüfung (MPU) zu umgehen mit einem ausländischen Führerschein.


Tschechien, Polen und Bulgarien gelten als die Hauptländer des Führerscheintourismus. Viele Autofahrer, die den deutschen Lappen verloren haben wegen Alkohol am Steuer und auch zuviel Punkten, versuchen diesen Weg ins Ausland. Viele Fahrschulen bieten hier Angebote an. So kann man scheinbar den „Idiotentest“ umgehen, denn viele Autofahrer schaffen nicht den erfolgreich zu bestehen.
Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie besagt, dass jedes EU Land die Führer-scheine der anderen EU Länder anerkennen muss. Die MPU gibt es nur in Deutschland und Österreich. Die MPU muss geschafft werden, die Fahreignung somit bewiesen werden vor allem aus psychologischer Sicht, um den alten (deutschen) Führerschein wiederzuerlangen.
Wenn man nun einen Führerschein zum Beispiel in Tschechien macht, spielt diese MPU Auflage erstmal keine Rolle mehr, denn sie bezieht sich nur auf den deutschen Führerschein. In Tschechien gibt es keine MPU. Hier erhält jeder Autofahrer nach einer Sperrfrist (Strafzeit) seinen Lappen wieder zurück.
Genau dies ist der springende Punkt, um den sich Juristen seit Jahrzehnten streiten. Die Führerscheinstellen, das heißt die deutschen Ordnungsämter pochen darauf, dass diese MPU erbracht werden muss, um überhaupt wieder im deutschen Wohnraum fahren zu dürfen. Schnell wird hier ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet. Die EU-Führerscheinvertreter allerdings sehen in den tschechischen Führerscheinen eine Angelegenheit, die damit nichts zu tun hat.

„Ein tschechischer Führerschein hat mit der MPU Auflage nichts mehr zu tun und man darf damit in Deutschland fahren, wenn man alle Auflagen beachtet hat“, sagt Hanns-Dieter Schwing, Leiter der Fahrschule Scout-Logic aus Fahrenbach in Baden-Württemberg. Diese Auflagen beinhalten die Sperrfrist, die nach jedem Entzug verhängt wird. Der ausländische Führerschein darf erst danach erworben werden. Und das Wohnsitzprinzip muss eingehalten werden. 185 Tage muss der Betroffene im Ausland gelebt haben und dies nachweisen. Genau daran scheitern viele EU-Führerschein und dann wird hier von „Betrug“ gesprochen. So gab es den Fall, dass 100 Führerscheintouristen in demselben Hotel gemeldet waren als Wohnanschrift. „Das geht natürlich gar nicht“ sagt Herr Schwing, der selbst betont alle Gesetze einzuhalten.
Oft geht man hier den Weg zum Verwaltungsgericht oder sogar Europäischem Gerichtshof. Die Szene ist zerstritten, Juristen und Kenner streiten sich um die Gültigkeit der EU-Führerscheine bei einer deutschen MPU Auflage.

Das Thema ist hochspannend, denn hier trifft nationales Recht auf Europarecht. Allerdings hat man am Thema Geld gesehen, welche Kraft sich hier kurz oder lang durchsetzen wird…