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Homeoffice im Ausland: was sollte man alles beachten?

von Portrait von Marco Kedeinis Marco Kedeinis
Veröffentlicht am 10. November 2022

Arbeiten im Ausland von zu Hause aus ist für viele Menschen ein Traum. Es gibt jedoch einiges zu beachten, bevor man sich dafür entscheidet. In diesem Artikel wird das Wichtigste in Kürze erklärt.

Einreisebeschränkungen

Als Erstes sollte man sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Viele Länder erlauben nur einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum. Will man länger bleiben, muss in der Regel ein Visum beantragt werden.

Ebenfalls sollte man mögliche Einschränkungen durch Covid-19 vor dem Abreisen überprüfen. Nicht mehr als 20 Prozent der Arbeitszeit sollte im Homeoffice im Ausland gearbeitet werden. Wenn es mehr wird, stellt sich rasch die Frage nach der Steuerpflicht oder Sozialversicherungsbeiträgen.

Welche Arbeiten eignen sich am besten für Homeoffice?

Es ist kein Geheimnis, dass die Fernarbeit in den letzten Jahren auf dem Vormarsch ist. Nach Angaben des Bureau of Labor Statistics gibt es mehr als 7 Millionen Menschen, die teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten (und fast die Hälfte dieser Menschen arbeitet unabhängig). Wenn man also einen Job sucht, bei dem man von zu Hause aus arbeiten und trotzdem auch gut verdienen kann, waren die Möglichkeiten noch nie so gut wie heute.

Zu den besten Homeoffice-Jobs gehören beispielsweise Übersetzer*in, Texter*in, Grafikdesigner*in, Arbeiter*in im Kundenservice oder auch Programmierer*in. Es ist natürlich möglich, ebenso wie von zu Hause aus zu arbeiten, auch einen Kurs online zu besuchen und somit die eigenen Kenntnisse zu erweitern. So gibt es beispielsweise die Kurse für Full-Stack-Entwickler von EPICODE, bei denen nicht nur 3/4 der Zeit praktischen Übungen gewidmet ist, sondern auch ein direkter Kontakt mir konkreten Arbeitgebern ermöglicht wird.

Rechtliche Regelungen

Egal ob man sich für einen kurzen oder längeren Zeitraum im Ausland aufhält, gilt es einige rechtliche Regelungen zu beachten. Die Rom I-Verordnung ermöglicht es Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, eine Vereinbarung für den Fall einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland zu treffen. Dadurch bleibt das deutsche Arbeitsrecht trotz des Aufenthalts im Ausland weiterhin anwendbar.

Allerdings kann es dennoch sein, dass in dem anderen Land geltende Rechte höher wiegen als die vereinbarte Anwendung des deutschen Arbeitsrechts. So kann beispielsweise trotz der Vereinbarung über die Anwendung des deutschen Rechts auf Homeoffice-Arrangements im Ausland, eine bestimmte Regelung dieses Landes doch noch Vorrang haben.

Arbeitsrecht und Arbeitserlaubnis

Die Frage, welche arbeitsrechtlichen Regelungen beim Homeoffice im Ausland gelten, ist eine wichtige, da sich diese von Land zu Land unterscheiden können. Die Beantwortung dieser Frage erfordert die Beachtung der bereits erwähnten Rom I-Verordnung.

Diese Verordnung regelt, welches Recht auf grenzüberschreitende Verträge Anwendung findet. Auch für die Arbeit im Homeoffice gilt in vielen Ländern, dass eine Arbeitserlaubnis vorliegen muss. Diese kann bei der jeweiligen Botschaft des Gastlandes beantragt werden.

Sonstige Vorkehrungen

Auch das Thema Steuern ist bei einem Auslandsaufenthalt mit Homeoffice relevant. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, den sogenannten Steuerfreibetrag für ausländische Einkünfte in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man in dem jeweiligen Gastland steuerfrei arbeiten kann - es kommt hier ganz auf die individuelle Situation an und man sollte sich am besten von einem Steuerberater beraten lassen.

Fazit

Homeoffice im Ausland hört sich echt vielversprechend an. Doch bevor man sich dazu entscheidet, sollte man sich im Voraus gut informieren. Rechtliche und steuertechnische Fragen müssen auf jeden Fall geklärt sein. Zudem muss man dies mit dem Arbeitgeber unbedingt besprechen und vertraglich festhalten. Sind alle Punkte geklärt, kann man gerne von allen Vorteilen vom Arbeiten im Ausland profitieren.