Tod im Kino: Prozessauftakt gegen Amokläufer von Aurora

von Portrait von Steffen Kutzner Steffen Kutzner
Veröffentlicht am 8. Januar 2013

Knapp sechs Monate ist es her, seit ein möglicherweise geisteskranker Student in Aurora, Colorado, ein Blutbad während der Premiere des neuen Batman-Films „The Dark Knight Rises“ anrichtete. Ob der 25-Jährige unzurechnungsfähig war, oder wusste, was er tat, wird jetzt in einer mehrtägigen Anhörung geklärt. N-TV berichtet:

Dazu muss die Anklagevertretung erstmals die Beweise offenlegen, die sie gegen Holmes hat. Kern ist dabei die Frage, ob Holmes zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war und in der Lage ist, dem Prozess zu folgen.

Nach deutschem Recht ist jemand nicht zurechnungsfähig, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“. Das amerikanische Recht sieht ähnliche Einschränkungen vor. Wird der mutmaßliche Schütze für nicht schuldfähig erklärt, wird die angestrebte Todesstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht am Ende des Prozesses stehen. Im Gefängnis hatte sich der Angeklagte mehrfach selbst verletzt. Gegen die These der Unzurechnungsfähigkeit spricht jedoch, dass die Tat offensichtlich von langer Hand geplant war.

Laut CNN verfolgte der seit dem Amoklauf in Haft sitzende Schütze die Aussagen im Gerichtssaal ausdruckslos und stumm. Zu den 166 Anklagepunkten gehören unter anderem Mord und versuchter Mord. Bei dem Amoklauf am 20. Juli 2012 waren zwölf Menschen getötet und weitere 80 verletzt worden.