Provider müssen Tauschbörsen Nutzerdaten herausgeben

von Portrait von Karoline Sielski Karoline Sielski
Veröffentlicht am 13. August 2012

Nutzer von illegalen Online-Tauschbörsen haben ab jetzt nichts mehr zu lachen. Vergangenen Freitag entschied der Bundesgerichtshof, dass die Daten der Nutzer vom jeweiligen Internet Provider herausgegeben werden müssen, wenn beispielsweise ein Musiklabel den Antrag dazu beim Provider stellt. Bisher konnten in diesem Kontext lediglich Nutzungen in gewerblichen  Dimensionen kenntlich gemacht werden - nun sind auch private Nutzungen und die dazugehörigen Daten offenzulegen. Wer solche Tauschbörsen nutzt, der kann jetzt im Endeffekt relativ leicht von den Rechteinhabern der getauschten Dateien, sei es Musik, Filme, Games oder sonstiges, bei der Tat ertappt werden, so Spiegel.

Wie werden die Nutzer erkannt? Internet Provider weisen ihren jeweiligen Kunden IP Adressen zu und sind damit Archivinhaber über die aktuellen und vergangenen Nutzungen und Nutzerdaten. Die Provider sind nun laut Gerichtsentscheid dazu verpflichtet, die IP Adressen, die dem Nutzer zugeordnet sind, dem antragstellenden Rechteinhaber weiterzugeben. Kundendaten von Internetnutzern sind in solch einem Fall also keine Geheimsache. Die Begründung des Bundesgerichtshofes ist laut Spiegel, dass der Rechteinhaber von Musikstücken etc. sonst zu wenig Schutz über seine Werke habe, wenn er die Daten der illegalen Nutzer auf Antrag nicht erfahren dürfe. Anlass zu dem neuen Urteil gab laut Spiegel ein Antrag des Musikvertriebes, der die Rechte an dem Xavier Naidoo Song Bitte hör nicht auf zu träumen inne hat. mehr... Es könnte noch unklar bleiben, welche Daten der Nutzer genau verwendet hat - ob Musikdateien, Videos oder Fotos - die Tatsache, dass der Nutzer eine Tauschbörse genutzt hat, steht durch die Datenspeicherung aber fest.

Fazit: Wer illegal online tauscht, tut dies durch den Gerichtsentscheid nun noch weniger heimlich. Wenn der Rechteinhaber des Tauschguts nach illegalen Nutzern sucht, bekommt er die Daten.