Ist der Fall Gurlitt eine Erbsünde?

von Portrait von
Veröffentlicht am 14. November 2013

In der Wohnung des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt seien laut Focus 1406 Bilder gefunden und beschlagnahmt worden, die sein Vater – der Kunsthändler Hildebrand Gurlitt – ihm vermacht hätte. Eigenlicht wäre dies kein besonderer Fall, wenn Hildebrand Gurlitt die meisten Bilder nicht in der NS-Zeit dem Propagandaministerium abgekauft hätte und deswegen die Frage aufkommt: Wem gehörten die Bilder und ist Cornelius Gurillt ihr rechtmäßiger Erbe?

Es ist eine prekärer juristischer Fall: Gehörten die Bilder, die bei Gurlitt gefunden wurden immer noch der Kunsthalle Mannheim und der Essener Sammlung und anderen Museen sowie Besitzern? Es gibt bis dato anscheinend "keine Rechtsprechung zu diesem Problem". Viele Kunstgegenstände wechselten auf sehr undurchsichtige Art und Weise in der Zeit ihre Besitzer. Heute ist es oft schwierig nachzuvollziehen, wer unter Zwang verkaufte, wer freiwillig und wem Kunstgegenstände einfach enteignet wurden. Wenn Museen auf der Kunstmarktszene Werke ihres früheren Bestandes entdeckten, die vom Dritten Reich eingezogen worden waren, hielten diese sich laut tagesschau.de bedeckt und bestanden meistens nicht am Festhalten ihres Eigentums. Ab dem Jahr 1937 hätten sich die Museen oft selbst als Teil des NS-Regimes betrachtet. Kunstmuseen sollen laut Bericht oft zur Beschlagnahme von sogenannter 'entarteter Kunst' beigetragen haben.

Ist der Fall Gurlitt eine Erbsünde?

Laut Art Magazin wurden im Februar 2012 in Cornelius Gurlitts Münchner Wohnung angeblich 1406 Bilder beschlagnahmt. Gurlitts Vater – der 1956 verstorbene Kunsthändler Hildebrand Gurlitt – hatte demnach im dritten Reich für das Propagandaministerium Kunst beschaffen. 1940 habe er dem Propagandaministerium 200 sogenannte entartete Kunstwerke "für lächerliche 4000 Schweizer Franken abgekauft" – darunter Werke von Pablo Picasso, Emil Nolde und Courbet. 1941 habe Gurlitt dem Staat dann anscheinend weitere 115 Werke sogennanter 'entarteter Kunst' abgekauft. Wie der Stern berichtet, behauptete Gurlitt selber, seine Sammlung sei bei einem Bombenangriff verbrannt.

Die meisten Kunstwerke, die heute im Besitz des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt seien, gehören ihm nach Einschätzung des Zollkriminalamts (ZKA) rechtmäßig. Das geht nun aus einem ZKA-Bericht an das Bundesfinanzministerium hervor, aus dem Focus am 10.11.2013 zitiert: Die 315 Kunstwerke stammten „ausschließlich aus staatlichen und städtischen Museen bzw. Landesmuseen“. Deswegen könnten „Rückgabe/Restitutionsansprüche der ehemaligen Eigentümer nicht durchsetzbar sein“.