Jäger gegen Katzenfreunde? Wirbel um das neue Jagdgesetz

von Portrait von Sarah Brender Sarah Brender
Veröffentlicht am 21. Oktober 2014

7595 wildernde Katzen wurden im Jagdjahr 2013/2014 in NRW geschossen. Die meisten Abschüsse gab es im Regierungsbezirk Münster. Diese Zahlen zum Katzenabschuss in NRW veröffentlichte das Umweltministerium in einer Pressemittelung Anfang Oktober.

Nach §25 des Landesjagdgesetzes sind jagdschutzberechtigte Personen befugt, wildernde Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten in Nordrhein-Westfalen Katzen dann, wenn sie sich im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern zum nächstgelegenen Haus befinden. (Quelle: recht.nrw.de )

Der Abschuss einer nach dieser Definition "wildernden" Hauskatze ist also laut momentanem Gesetzesstand gerechtfertigt und legal.

[PHOTO,3]

Doch das wird sich bald ändern, wenn es nach dem Willen von Landesumweltminister Johannes Remmel geht. Im Interview mit derwesten.de erklärte Landesumweltminister Remmel, das neue Gesetz sei eine Anpassung an einen Wertewandel, der bereits stattgefunden habe. Und weiter:

"Zunächst geht es darum, die Jagd als Tradition in eine gute Zukunft zu führen, denn die Rolle der Jagd wird von den Menschen heute anders interpretiert als noch vor einigen Jahrzehnten und muss deswegen jeweils neu begründet werden."

Die Pläne für ein neues Jagdgesetz sorgen momentan für Wirbel. Denn die Jägerschaft ist alles andere als begeistert von den Änderungen, die Johannes Remmel in die Diskussion eingebracht hat. In einer Stellungnahme an die Landesregierung wird der LJV sehr deutlich und wertet das Vorhaben als massiven und verfassungswidrigen Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte, als antidemokratisch, unsolidarisch, tier- und artenschutzwidrig und letztlich nicht praktikabel. Eine sinnvolle Bejagung werde durch Verbote und Beschränkungen in Teilbereichen praktisch unmöglich macht.

Und auch LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies sagte über den NRW-Jagdgesetzentwurf:

„Über die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfes ist der LJV NRW, dem 80 Prozent aller Jagdscheininhaber in NRW angehören, schlichtweg entsetzt."  

Den Umweltschützern von BUND dagegen gehen die Pläne für das neue Jagdgesetz inhaltlich nicht weit genug.

„Man hat versucht, einen Kompromiss zwischen Jagd, Forst und Tierschutz zu erzielen. Viel Ökologisches ist dabei aber nicht übrig geblieben.“

sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

[PHOTO,4]

Kern der Kritik: Zwar sollen die Baujagd, Katzenabschuss, Totschlagsfallen und der Jagdzwang für Vereine nach dem Entwurf von Umweltminister Remmel endlich abgeschafft werden. Aber weiterhin werde es die Jagd in Naturschutzgebieten, Tötungen ohne vernünftigen Grund, Dauerjagdzeiten ohne Ruhephasen und die Jagdausbildung am lebenden Tier geben können und auch Fallenjagd sei unter Auflagen weiterhin möglich.

"Wenn es tatsächlich ein ökologisches Jagdgesetz werden soll, dann sind noch einige Nachbesserungen an dem Entwurf erforderlich",

so der BUND-Landesvorsitzende.


Fazit: Ob sich Johannes Remmel mit seinen Plänen für ein neues Jagdgesetz durchsetzen wird? Das Thema ist in jedem Fall ein emotional aufgeladenes. "Killerkatzen oder Katzenkiller" titelt etwa die taz in ihrer Ausgabe vom 21. Oktober 2014. Es bleibt spannend, wie es in punkto Jagdgesetz weitergehen wird.