Muss Bayern-Präsident Uli Hoeneß nach Steuerhinterziehung doch nicht ins Gefängnis?

von Portrait von Marlon Kumar Marlon Kumar
Veröffentlicht am 15. Juli 2013

Im bevorstehenden Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung kann der Präsident des Triple-Gewinners FC Bayern München, Uli Hoeneß, auf eine für ihn 'milde' Bewährungsstrafe hoffen. Der Spiegel berichtet, die Staatsanwaltschaft scheine lediglich eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung anzustreben. Zudem solle ihm eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen auferlegt werden, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspreche.

Der Grund dafür: Die Steueraffäre soll bereits verjährt sein. Es gehe nicht mehr um 3,2 Millionen Euro, sondern lediglich um 'nur' noch 900.000 Euro. Steuerhinterzieher müssten ab einer Höhe von einer Millionen Euro auf jeden Fall ins Gefängnis. Der Spiegel kalkulierte die Konditionen der Haftstrafe für den 'Casus Hoeneß' wie folgt: Zwei Jahre auf Bewährung inkusive Geldstrafe von 720 Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach Hoeneß Verdienst. Ergo: Ihm drohen mehrere Millionen Euro Strafe. Viele plädieren des Fußballs zu Liebe für ein Fallenlassen der Anklage. Andere fordern die gerechte Konsequenz mit uneingeschränker Härte ohne Promi-Bonus. Gleiches Recht für alle? Nicht ganz, denn normalerweise hätte Hoeneß ins Gefängnis wandern müssen. Der Strafrechtler Adam Ahmed sagte zu Bild:

"Diese Kombination aus Freiheits- und Geldstrafe dient dazu, dass jemand auf gar keinen Fall ins Gefängnis soll. In beiden Fällen bleibt man unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das ist ein kosmetisches Urteil, so etwas ist bedenklich. Ich nenne das eine legitime Gesetzesumgehung."