Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Hooligan Demo am Samstag

von Portrait von Stella Thiele Stella Thiele
Veröffentlicht am 13. November 2014

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die für kommenden Samstag angekündigte Hooligan Demo erlaubt. Für ein vollständiges Verbot gäbe es keinen Grund, so das Gericht. In einem Eilantrag hatten die Organisatoren beantragt, das Verbot durch die Polizei aufzuheben.

Die Kundgebung darf jedoch lediglich am alten Zentralen Omnibusbahnhof Hannover stattfinden, ein Zug durch die Stadt ist nicht erlaubt. Die Veranstaltung muss außerdem, aufgrund der frühen Dunkelheit, bereits um 16 Uhr beendet werden. Es sei, laut Gericht, außerdem zu berücksichtigen, dass nicht alle der 5000 angemeldeten Demonstranten gewaltbereite Hooligans sein, sondern deren Zahl deutlich niedriger bei 700 bis 800 läge.

Nach den Ausschreitungen Ende Oktober bei der Hooligan Demo in Köln, bleibt die Entscheidung des Gerichts fragwürdig. In Köln stellte die Organisation „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) imposant dar, dass es sich um eine äußerst gewaltbereite Mischung aus Hooligans und Neo-Nazis handelt. Bei der Demonstration waren 49 Polizisten verletzt worden. Nicht umsonst begründete die Polizei Hannover ihr Verbot mit der Befürchtung, dass es auch in der niedersächsischen Landeshauptstadt zu heftigen Auseinandersetzungen kommen könnte.

Auch in Hannover ist HoGeSa der Initiator für die Demonstration. Ursprünglich waren für den 15. November auch Demonstrationen in Hamburg und Berlin angemeldet worden. Der Antrag für die Kundgebung in Berlin, die mit rund 10.000 Teilnehmern angemeldet wurde, wurde nach Behördenangaben jedoch als ungültig erklärt. In Hamburg hatte der Veranstalter selber die Anmeldung zurückgezogen.

Der Veranstalter der Demo in Hannover reichte den Eilantrag gegen das Verbot durch die Polizei mit der Begründung ein, dass die Polizei zu Unrecht einen unfriedlichen Verlauf unterstelle. Die Gewalt in Köln sei nicht von der Veranstaltung selber, sondern von einzelnen Personen ausgegangen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der hohen Bedeutung des Versammlungsrechts im Grundgesetz. Mit dem Motto „Europa gegen der Terror des Islamismus“ sei die Demonstration ersichtlich auf die Meinungskundgabe gerichtet. Ein Verbot sei daher unverhältnismäßig.

Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe rechnet mit einer Teilnehmerzahl von knapp 5000 Demonstranten. Man will in Hannover das Urteil analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden. Theoretisch ist ein Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich.

Bisher sind bereits 18 Gegendemonstrationen bei der Polizei angemeldet worden.