Ukraine wurde verurteilt: Timoschenkos Haft war "rechtswidrig"

von Portrait von Karoline Sielski Karoline Sielski
Veröffentlicht am 30. April 2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klagt die Ukraine wegen der Inhaftierung der Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko an. Die zuständigen Richten haben in Straßburg geurteilt, dass die Untersuchungshaft "willkürlich und rechtswidrig" gewesen sei. Noch ist nicht klar, dass Timoschenko dadurch aus der Haft entlassen wird, da der aktuelle Richterspruch laut Tagesspiegel allein auf die Untersuchungshaft im Jahr 2011 abziele. Ein weiteres Verfahren soll folgen; bis dato konnte Timoschenko also nur einen Teilerfolg für sich verbuchen.

Da momentan weitere Strafverfahren gegen Timoschenko laufen, habe das Gericht einem Gnadenersuch noch nicht statt gegeben. Sie war zu sieben Jahren Haft verurteil worden. Zudem haben die Richter laut dem Bericht Timoschenkos Beschwerde über die unmenschlichen Haftbedingungen und die medizinische Situation nicht zugestimmt - die Versorgung sei in ihren Augen ausreichend gewesen. Vor der Zeit in Haft hatte Timoschenko u.a. dieses Interview gegeben:

Ukraine wurde verurteilt: Timoschenkos Haft war "rechtswidrig"