Runde zwei im NSU-Prozess: Wieder schleppend; Anklageverlesung nicht in Sicht

von Portrait von Steffen Kutzner Steffen Kutzner
Veröffentlicht am 14. Mai 2013

Die Befangenheitsanträge im NSU-Prozess sind abgelehnt. Heute ging es kurz vor zehn Uhr morgens weiter in einem der wichtigsten Prozesse in Nachkriegsdeutschland. Aber die Verzögerungstaktik der Verteidiger geht weiter: Noch wurde von der eigentlichen Anklage kein Wort verlesen. Stattdessen werden Antrage eingereicht. Unter anderem der auf Verlegung des Prozesses in einen größeren Gerichtssaal. Der Anwalt von Beate Z. argumentierte, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert werden könne. Wird dem Antrag stattgegeben, verzögert sich der Prozess noch einmal, nicht nur durch die Suche nach einem neuen Gerichtssaal (der Saal, in dem momentan verhandelt wird, ist bereits der größte Saal des Oberlandesgerichts), sondern auch durch ein womöglich erneutes, erweitertes Losverfahren für die Presseplätze im Saal. Schon vor Verhandlungsbeginn hatte man überlegt, die Verhandlung an einen Ort zu verlegen, der mehr Raum bietet, als für die derzeit etwa 100 Zuschauer und Pressevertreter. In Betracht kam die Münchener Messe. Der Antrag wurde aber wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt.

Auch ein Vertreter eines Nebenklägers reichte einen Antrag ein: Das im Gerichtssaal hängende Holzkreuz widerspräche der religiösen Neutralitätspflicht, die Gerichte innehätten. Ein anderer Antrag ersuchte das Gericht, die übliche Ordnung zu umgehen und endlich die Anklage zu verlesen. Das Gericht sah jedoch keinen Grund, den üblichen Modus zu verändern: Erst die Anträge, dann die Anklage. Die Anwälte haben weitere Anträge angekündigt. Hoffnung auf einen schnellen Urteilsspruch gibt es jedoch nicht: Es sind mindestens 85 Verhandlungstage geplant, die bis Januar 2014 stattfinden sollen. Allerdings sind schon jetzt 370 Zeugen geladen, die in 85 Verhandlungstagen mit Sicherheit nicht gehört werden können. Realistisch betrachtet, ist mit einem Urteil nicht vor 2015 zu rechnen.