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Mit einer Hundehaftpflicht bleiben Sie auch im Schadensfall cool

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 30. November 2015

Er ist der beste Freund des Menschen: der Hund. Kein Wunder, dass rund 6,9 Millionen Hunde in deutschen Wohnungen, Häusern oder Gärten leben. Sie sind wachsame Aufpasser, treue Begleiter oder pfiffige Spielkameraden. Doch hin und wieder benehmen sich die treuen Vierbeiner auch schon mal daneben. Und so sind Schäden, die durch Hunde verursacht werden in Deutschland an der Tagesordnung. Zum Leidwesen ihrer Halter. Denn die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Richtet Bello einen Schaden an, müssen Herrchen und Frauchen dafür geradestehen. Werden nicht nur Sachgüter, sondern gar Menschen verletzt, kann das besonders schnell besonders teuer werden und unter Umständen sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Das geschieht schneller, als man denkt – zum Beispiel, wenn sich der Hund unerwartet losreißt und im Straßenverkehr einen Unfall mit Schwerverletzten verursacht.

Vor den finanziellen Folgen solcher Situationen schützt eine spezielle Hundehaftpflicht-Versicherung, die in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch auch Hundehalter, die nicht verpflichtet sind, sollten sich gegen Schäden, die ihre Verbeiner anrichten könnten, absichern. Das empfiehlt auch der Deutsche Tierschutzbund. Denn eine Privathaftpflicht-Versicherung reicht in einem solchen Fall nicht aus, da diese in der Regel nur Kleintiere wie Katzen oder Vögel mit einschließt. Die jährlichen Kosten entsprechender Policen sind überschaubar, insbesondre angesichts möglicher Forderungen, welche durch Hunde verursachte Schäden nach sich ziehen können. Gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht, lassen sich die Beiträge zudem bei der Hartz-IV-Leistungsgewährung anrechnen.

Entsprechende Policen werden von allen großen Versicherungen angeboten. Die Tarife unterscheiden sich jedoch stark in Bezug auf die Kosten und das Leistungsspektrum. Hier kann ein Blick auf Vergleichsseiten wie www.haftpflichtversicherungen-test.de eine erste Orientierung bieten. Wichtigstes Kriterium bei der Wahl der Hundehaftpflicht-Versicherung ist die Höhe der Deckungssumme. Denn gerade Personenschäden können sehr teuer werden, da Kosten für eine medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen, Schadensgeld und im ungünstigsten Fall eine Entschädigung für eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit anfallen können. Um diesbezüglich gut abgesichert zu sein, sollten Hundehalter nur Verträge mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro in die engere Wahl ziehen.

Darüber hinaus sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden, für welchen Personenkreis die Police gilt. Kommt der Versicherungsschutz auch dann zum Tragen, wenn nicht der Hundehalter selbst, sondern andere Familienmitglieder oder womöglich Freunde und Bekannte einmal mit dem Hund Gassi gehen? Oft werden die vierbeinigen Freunde während der Urlaubszeit bei Nachbarn untergebracht. Gute Versicherungen sichern auch diese Szenarien ab. Hundehalter sollten sich zudem Gewissheit über die Grenzen des Versicherungsschutzes verschaffen. Seriöse Versicherungen zahlen in der Regel auch dann, wenn Halter gegen Gemeindeauflagen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht verstoßen. Und auch Deckschäden sind meist mitversichert. Sinnvoll, jedoch nicht immer inklusive ist zudem der Welpenschutz, der auch die Abkömmlinge einer Hündin für einige  Monate nach deren Geburt mit absichert. Beißt ein Hund jedoch ein Familienmitglied, bekommen Halter und Angehörige in der Regel keinen Schadensersatz. Da hier bei den meisten Tarifen ein Haftungsausschluss vertraglich eingezogen ist.