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Businessinteressen kontra Tradition – Denkmalgeschützte Gebäude als Spielhallen zu verwenden stößt auf wenig Gegenliebe

von Portrait von Christine Pittermann Christine Pittermann
Veröffentlicht am 11. November 2015

Historisch wertvolle Gebäude mit Tradition sind ein Gewinn für jedes Stadtbild und unterliegen deswegen einem strengen Denkmalschutz, der gewahrt werden muss. Im Falle von Betrieben wie Parfümerien, Restaurants oder Kleidung sind sowohl Interessen des Immobilienbesitzers wie auch des Mieters gewahrt und lassen sich sehr gut miteinander vereinbaren, wie man in vielen historischen Altstädten Deutschlands beobachten kann. Voraussetzung ist, dass das Gebäude gepflegt wird und natürlich die Miete pünktlich bezahlt wird.

Im Falle von Spielhallen ist dies nicht immer so einfach, wenn das Gebäude zum Beispiel der Stadt oder der Gemeinde gehört und diese im Großteil der Fälle nicht begeistert von Spielhallen als Mieter historischer Bauten unter Denkmalschutz sind. Neben dem allgemeinen Ruf, den Spielhallen haben, sind es zusätzlich oft bunt gestaltete Reklamen, die nicht zu traditionsreichen Häusern zum Beispiel im Jugendstil passen.

Denkmalgeschützten Bahnhof

Eines der Beispiele von Stadtvätern, die den Einzug einer Spielhalle in einem dieser denkmalgeschützten Gebäude verhindert haben, ist Gaildorf in Baden-Württemberg, die im Jahre 2014 den Bahnhof Gaildorf West auf Wunsch der Deutschen Bahn hin ersteigert hatten. Anlass war die Sorge, dass eine Spielhalle in das traditionsreiche Haus einziehen würde plus der herausgehobenen Lage des Gebäudes.

Neben dem baulich nicht einwandfreien Zustand des Gebäudes würde eine weitere Spielhalle als Unterbringungsort Reisenden einen falschen Eindruck vermitteln, was gegen den ausdrücklichen Wunsch des Stadtrates sprach. So wurde bei der Auktion ausgeschlossen, dass ein privater Investor den Bahnhof übernahm und so erhielt die Stadt einen Zuschlag für 51.000 Euro, um das Gebäude anderweitig zu gestalten, solange keine Spielhalle in das denkmalgeschützte Haus einzog.

Bahnhof Berchtesgaden wird keine Spielhalle

Ein ähnlicher Fall ereignete sich weiter südlich in Berchtesgarden in Bayern, bei dem ein alter Bahnhof ebenfalls im Zentrum des Geschehens stand. Der private Investor Johannes Schöb aus Kempten hatte einen Bauantrag eingereicht, um aus dem Bahnhof eine Spielhalle zu machen, wogegen die Gemeinde Berchtesgarden beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht hatte, da nach der allgemeinen Auffassung eine Spielhalle das Gesamtbild der Stadt und des Ortes verzerrt hätte. Kurz vor dem Verhandlungstermin wurde der Bauantrag zurückgezogen zugunsten eines anderen Unternehmers, der einen traditionellen Irish Pub in dem Gebäude unterbringen wollte und somit weitaus mehr dem Stadtbild und der Umgebung entspricht.

Weitere bundesweite Beispiele für Entscheidungen gegen Spielhallen
Grundsätzlich haben Spielhallen einen schweren Stand, eine Immobilie zur Anmietung zu finden, was jedoch bei Gebäuden unter Denkmalschutz beinahe unmöglich ist aufgrund der Diskrepanz zwischen dem, was alte Häuser repräsentieren und den Vorurteilen und dem Ruf von Spielhallen. Von Spielsucht ist hier die Rede, Kriminalität oder schlechten Sicherheitsvorkehrungen. Zwar geben Spielhallenbesitzer an, lediglich den Unterhaltungsfaktor gerade in einer Innenstadt zu erhöhen, doch wird dies von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen meistens abgewiesen mit einem Verweis auf die Stadtplanung, bei der von Einzelhandel und Gastronomie die Rede ist, jedoch nicht von Glücksspielangeboten. Dazu werden ebenfalls Gutachten herangezogen, die belegen, dass Spielhallen unerwünschte Konsequenzen nach sich ziehen und entgegen den Zielen von Städteplanung sprechen.

Weitere Fallbeispiele:

•    Im westlichen Münsterland durfte eine Familie in ehemaligen Geschäft für Haushaltswaren keine Spielhalle einrichten, da das Städtebild vor allem im angrenzenden Umfeld von Gebäuden unter Denkmalschutz bestimmt wurde und somit eine Spielhalle unpassend sei
•    Stuttgart: In Untertürkheim versuchten Bürger, gegen die Entstehung von Spielhallen ebenfalls in einem Bahnhofsgebäude unter Denkmalschutz vorzugehen, was jedoch nicht von Erfolg gekrönt war, selbst nicht nach Heranziehung des Oberbürgermeisters
•    Schwarzwald: Streitgegenstand war ebenfalls ein alter Bahnhof unter Denkmalschutz, in dem eine Spielhalle trotz Widerstandes eröffnet wurde, da baurechtlich nichts beanstandet werden konnte. Der Betreiber der Spielhalle wurde jedoch verpflichtet, die Werbung für seinen Betrieb entsprechend an das alte Gebäude anzupassen

Was die bayerische Hauptstadt München betrifft, häufen sich hier die Eröffnungen neuer Spielhallen, die immer mehr ebenfalls in Gebäuden unter Denkmalschutz anzufinden sind. Es zeichnet sich allerdings ebenfalls eine Tendenz dazu ab, Spielhallen mehr in Ausfallstraßen zu verlagern, da es mit weniger Aufwand mit den Immobilienmaklern und der Stadt verbunden ist, was meist das größte Hindernis darstellt, da eine Genehmigung zum Betrieb einer Spielhallen verhältnismäßig leicht zu bekommen ist.

Spielhallen sind zum Beispiel kein Problem in Gewerbegebieten und als Unterhaltungspunkt zulässig, während in reinen Wohngebieten keine Erlaubnis ausgegeben wird. Ein Grund für die Vermietung von Fläche an Spielhallen ist die fast sichere Zahlung der Miete aufgrund der Profitabilität, die nicht nur ungebrochen ist, sondern ebenfalls steigende Zahlen und Umsätze mit mehr als 10 Milliarden Euro verzeichnet.

Trotzdem ist dies für Bayern eine Milchmädchenrechnung, da Bayern als einziges Bundesland keine Vergnügungssteuer erhebt und somit die Einnahmen der Kommunen unter einer Millionen Euro liegen. München als Standort für Spielhallen ist sehr beliebt, wie die folgende Auflistung an Münchner Standorten zeigt:

Ausweichmöglichkeit Internet?

Trotz der steigenden Umsätze von Spielhallen an verschiedenen Standorten gibt es außerdem noch das Internet, das ebenfalls stark frequentiert ist und zunehmend mehr Online-Casinos beherbergt.

Besonders beliebt sind hier Spielautomaten, die es dort in digitaler Form gibt und die sowohl im Spaßgeld- als auch Echtgeldmodus gespielt werden können. Allerdings besteht die Gefahr, dass Spieler im Internet an unseriöse Anbieter geraten. Deshalb ist hier besonders Vorsicht geboten. Das Internet hat aber auch für dieses Problem eine Lösung parat.

Seriöse Vergleichsportale mit Experten testen jeden Anbieter von Glücksspielen auf Herz und Nieren und machen die Testergebnisse auf ihren Webseiten öffentlich. So können sich die User ihre bevorzugte Online-Spielhalle oder Online-Casino nach den für sie wichtigen Kriterien selbst aussuchen. Die folgende Tabelle vergleicht die Spielbedingungen in Spielhallen an lokalen Standorten und im Internet.