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Twitter reagiert auf Sexismus- und Droh-Debatte mit Beschwerdebutton

von Portrait von Marlon Kumar Marlon Kumar
Veröffentlicht am 31. Juli 2013

Twitter reagiert auf die aufsteigende Sexismus- und Droh-Debatte, welche unabsichtlich von der britischen Journalistin Caroline Criado-Perez ausgelöst wurde. Diese hatte für eine weibliche Abbildung auf der Zehn-Pfund-Note plädiert und erhielt dafür vor allem auf der 'Zwitscher'-Plattform nicht wiedergabefähige, frauenfeindliche Beschimpfungen im Sekundentakt. Vor wenigen Tagen dann beschloss die Bank of England, das Portrait der Schriftstellerin Jane Austen abzubilden.

"Ich konnte kaum schlafen, die Drohungen waren so direkt, dass sie in meinem Kopf hängen blieben. Ich bekam regelrecht Angst. Als abends um halb elf ein Journalist zu mir nach Hause kam, wurde ich total panisch.",

berichtet die Journalistin und Frauenaktivistin. Als sie die Drohungen las, echauffierte sie sich bei Twitter. Das Social-Media Netzwerk antwortete, sie solle ein Beschwerdeformular ausfüllen. Dieser sei aber total obsolet und unvermögend gegenüber solcher Hetztiraden:

"Wenn man einen beleidigenden Tweet bekommt - okay. Aber wenn man davon 50 in der Stunde bekommt, dann ist es einfach nicht praktisch, jedes Mal ein Beschwerdeformular auszufüllen",

so Criado-Perez. Aus Hilflosigkeit und Orientierungslosigkeit machte sie ihren Fall publik: Das Echo der Schlagzeilen hallte durch ganz Großbritannien und erreichte anscheinend auch Twitter: Man wolle den Beschwerdebutton, den es bis dato für die Apple-App gibt, auch für Android-User zugänglich machen. Eine Online-Petition für einen "Missbrauch-melden"-Button auf Twitter fand bis Dienstag bereits mehr als 70.000 Supporter.

Allerdings werden diese Maßnahmen kaum etwas gegen die zahlreichen Diffamierungen ausrichten können. Juristisch ist es außerordentlich kompliziert, einzelne Personen aus dem dreckigen Sumpf der Beschimpfungen zu picken und anzuklagen. Medienanwalt Steve Kuncewicz sagt:

"Es ist schwierig, das Internet zu kontrollieren und zu überwachen, denn viele Plattformen sind außerhalb Europas, teilweise in den USA - welches Recht soll man also anwenden?"