Forderung an Streaming-Dienst Spotify: Label will sich Recht an Playlisten sichern

von Portrait von Marlon Kumar Marlon Kumar
Veröffentlicht am 9. September 2013

Der Londoner Nachtclub Ministry of Sound reicht Klage gegen den Musik-Streaming Dienst Spotify ein, welcher es ermöglicht DRM-geschützte Inhalte als legale Alternative zur Piraterie zu nutzen. Grund: Auf Spotify können User ihre persönlichen Playlisten und Compilations erstellen und sie sogar mit anderen teilen. Da alle Künstler zumeist allerdings ein Urheberrecht auf die Zusammenstellung der einzelnen Songs besitzen, sieht der Club hier ein juristisches Problem, das weitreichende Konsequenzen für die Musikbranche nach sich ziehen könnte.

Spotify zahlt Geld für jeden einzelnen Song, den sie zum Stream anbieten und stellt diese dann als Singles, Maxi-Singles, Eps oder Alben zur Verfügung – so wie es die Rechteinhaber wie zum Beispiel Sony, Warner Music Group und Universal vorsehen. Allerdings sei für das Kompilieren eines Albums eine Menge Recherche erforderlich, sagt MoS-Chef Lohan Presencer in einem Interview mit dem britischen Guardian. Seine Kollegen würden mehr tun, als nur eine Playlist zusammenstellen. Ihr Schaffen grenze an geistiges Eigentum:

Es ist nicht rechtens, wenn jemand das einfach kopiert. Wenn wir uns nicht wehren gegen einen Dienst und seine Nutzer, die unsere Kuratorenleistung als eine einfache Liste abtun, dann öffnen wir damit Tür und Tor für jeden, die Arbeit von Kuratoren zu kopieren“,

sagt Presencer. Der Club möchte nun erreichen, dass alle selbst erstellten Playlists aus Spotify gelöscht werden. Außerdem soll der Streaming-Dienst Schadenersatz zahlen. Eine Äußerung von Spotify steht derzeit noch aus.

Wer von den beiden Parteien am Ende Recht behält, ist unklar. Und was hat das für Auswirkungen für Nutzer? Werden demnächst ganze Playlists aus allen Musik-Streaming Diensten gelöscht? Kann sogar ein DJ seine gemixten Songs sperren lassen? Ab welcher Anzahl von Songs spricht man von Liste? Fragen über Fragen, die noch geklärt werden müssen.