39-Jähriger Gründer von kino.to legt Geständnis ab

von Portrait von Steffen Kutzner Steffen Kutzner
Veröffentlicht am 14. Juni 2012

Der Gründer und Chef des im Juni 2011 geschlossenen Filmportals kino.to wurde vom Leipziger Landgericht zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Wie Leipzig Fernsehen berichtet, war „Dirk B.“ geständig.

...hatte der 39-Jährige Verurteilte im Verlauf des Prozesses ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Deshalb bekam Dirk B. anstatt der Maximalstrafe von 15 Jahren Haft ein milderes Urteil. Allerdings waren vorher noch vier Jahre und zehn Monate für den Kino.to-Chef als Strafmaß im Gespräch. mehr...

Den geschädigten Produktionsfirmen der Filme hilft dieses Urteil nicht. Und angesichts der Tatsache, dass die identisch aussehende Seite „kinox.to“ schon wenige Wochen nach der Abschaltung von kino.to in Betrieb war, bleibt die Frage, wie man denn nun eigentlich gegen solche Filmportale und ihre Nutzer vorgehen will. Während das herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen oder Serien eindeutig illegal ist, steht nach wie vor nicht fest, ob das bloße Streamen, also das Ansehen im Internet ohne Zwischenspeicherung auf der Festplatte auch gesetzeswidrig ist. Ein Urteil dazu gibt es jedenfalls bisher nicht.

Betreiber von kino.to zu 4 1/2 Jahren Haft verurteilt